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Telefone und Strafen: Hier sind die Neuigkeiten, wenn Sie den Betreiber wechseln

Wettbewerbsgesetzentwurf: Nach Verbraucherprotesten klärt Entwicklungsministerium Frage der Strafzahlungen bei vorzeitigem Wechsel von einem Betreiber zum anderen - Im Gesetzentwurf gibt es nicht wenige Unklarheiten über mögliche Rabatte auf Kfz-Haftpflichtversicherung

Telefone und Strafen: Hier sind die Neuigkeiten, wenn Sie den Betreiber wechseln

Es gibt mehr als ein Fragezeichen in der ddl-Wettbewerb von der Exekutive am vergangenen Freitag genehmigt. Zu den umstrittensten Themen gehört der Punkt auf Verbrecher im frühen Wechsel von einem Telefon- oder Pay-TV-Anbieter zu einem anderen und einige Neuigkeiten RC-Autos.

Zahlen wir eine Vertragsstrafe, wenn wir einen Festnetz- oder Mobilfunkanbieter vor dem vertraglichen Ablauf der Werbeaktionen verlassen, die bis zu 24 Monate dauern können? Das kürzlich verabschiedete Wettbewerbsgesetz legt es fest: „Jede Strafe (für die Stornierung, Anm. d. Red.) muss fair und im Verhältnis zum Vertragswert und zur Restdauer der angebotenen Werbeaktion stehen“, heißt es in Artikel 16 Absatz 3 -ter . Und es hat Proteste von Verbraucherverbänden wie Altroconsumo und Codici hervorgerufen: „Es ist paradox, dass die von Bersani 2006 abgeschafften Strafen – sie stellten fest – jetzt in einem Gesetz wiederkehren, das die Garantien für Verbraucher erhöhen und nicht verringern sollte“.

 Zur Frage nach der Kosten für vorzeitige Kündigung, es ist gut, ein bisschen aufzuklären. In dem vom Mise (Entwicklungsministerium) in einer Pressemitteilung spezifizierten Wettbewerbsgesetz, le Strafen werden nur im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs aus Aktionsangeboten ins Spiel gebracht im Zusammenhang mit Telefon-, Internet- und Fernsehverträgen (wie z. B. kostenlose Fußballspiele oder die Nutzung eines von der Telefongesellschaft bereitgestellten Smartphones). Darüber hinaus setzt die Mise eine Obergrenze von 24 Monaten für die Dauer der Beförderungen selbst fest.

Schließlich setzt die Mise, le Verbrecher sie sind bereits in den Aktionsangeboten vorhanden für Telefon-, Internet- und Pay-TV-Versorgung, aber von nun an müssen sie explizit sein. Daher muss der Betreiber den Verbraucher bei Vertragsabschluss umfassend über das Bestehen und die Höhe der Ausstiegskosten informieren. Sollte der Gesetzentwurf in ein Gesetz umgewandelt werden, müssen die Betreiber außerdem die AGCOM im Voraus informieren. "Was bisher verboten war - so das Fazit der Mise - wird es auch nach Inkrafttreten des neuen Wettbewerbsgesetzes bleiben, und die bereits bestehenden Geschäftspraktiken werden strengeren Auflagen zum Schutz des Verbrauchers unterliegen."
Tatsächlich basieren die meisten Verträge mit Telefonanbietern auf Werbeangeboten: sowohl für die Nutzung von Mobiltelefonen zu ermäßigten Preisen als auch für die Nutzung von Modems, die sonst separat bezahlt werden müssten. Der neue Standard hat daher erhebliche Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Betreibern und Kunden. Angesichts der von ihr erhobenen Proteste ist jedoch absehbar, dass die Regierung das "strittige" Gesetz ändern wird.

Ein weiterer Aspekt, der es wert ist, untersucht zu werden, bezieht sich auf RC-Autos. Der Gesetzentwurf besagt, dass die Versicherungsgesellschaften die haben werdenVerpflichtung, "erhebliche" Rabatte auf Motor TPL zu gewähren für den Fall, dass der Autofahrer sich entscheiden sollte, bestimmte Klauseln zur Kostendämpfung zu akzeptieren. Was sind die Bedingungen? Zum Beispiel, das Fahrzeug einer Inspektion zu unterziehen, eine „Black Box“ zu installieren, die die Aktivität des Fahrzeugs aufzeichnet, einen elektronischen Mechanismus zu installieren, der das Starten des Motors verhindert, wenn der Fahrer einen höheren als den gesetzlich zulässigen Blutalkoholspiegel hat, oder das Fahrzeug in autorisierten Werkstätten reparieren zu lassen. Es bleibt jedoch die Frage nach dem Adjektiv "erheblich", das mit den Tarifnachlässen verbunden ist. Wie bedeutend? Es ist nicht bekannt. Sicherlich muss die Fähigkeit des Autofahrers, die bequemste Versicherung zu identifizieren, erheblich sein.

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