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Telekommunikation: Anwendung der Gewährleistungsregeln für verbundene Parteien

Blackrock Och Ziff, Blackrock und Telefonica wurde im Anleiheallokationsprozess vorrangig behandelt.

Telekommunikation: Anwendung der Gewährleistungsregeln für verbundene Parteien

Zum Wandeldarlehen von Telecom Italien die „Gewährleistungsregeln für Geschäfte mit nahestehenden Personen“ wurden angewendet. Dies ist in einer Notiz der Telefongesellschaft zu lesen, die auf Anfrage von Consob am Tag nach der Vorstandssitzung veröffentlicht wurde, bei der die Fortschritte des Managements im Oktober untersucht wurden. 

Auf Anfrage des Kontroll- und Risikoausschusses habe das Unternehmen - so der Hinweis - das Wandeldarlehen als "Geschäft mit nahestehenden Personen von größerer Bedeutung" betrachtet. Daher wurde der von den internen Verfahren für Transaktionen mit verbundenen Parteien vorgesehene Vor- und Entscheidungsprozess für Garantien durchgeführt – Telekommunikationsgarantien. 

„Das Board of Directors ist zu den Beratungen über das Anleihedarlehen zurückgekehrt, hat es auf der Grundlage einer von den unabhängigen Direktoren entwickelten spezifischen Meinung umgewandelt – so die Gruppe weiter – und die Transaktion nach den Prüfungen genehmigt, um die Interessen des Unternehmens zu gewährleisten, sowie die Bequemlichkeit und Korrektheit wesentlicher Bestandteil der Initiative“.

Insbesondere wurde die Transaktion im Anleiheallokationsprozess an Blackrock (mit einer Investition von 200 Millionen Euro für einen Anteil von 15,38 % des Darlehens), an Telefonica mit einer Investition von 103 Millionen Euro für einen Anteil von 7,92 bevorzugt % und an Och Ziff Capital Management mit einer Investition von 40 Millionen Euro, was 3,08 % entspricht. In den Dokumenten, die Consob vorgelegt wurden, legt Telecom auch dar, warum Telefonica bei der Zeichnung des Wandeldarlehens vorrangig behandelt wurde, obwohl es keine Telekom-Aktien hält. 

„Da in den Pressemitteilungen zum Start der Operation (7. November 2013) die vorrangige Behandlung an den Status des Aktionärs geknüpft war – erklärt die Anmerkung –, aber Telefonica nicht direkt im Aktionärsregister von Telecom Italia eingetragen ist, ist diese Angabe korrigiert und präzisiert, wobei angegeben wurde, dass Telefonica aufgrund ihrer Eigenschaft als bloßes Vehikel in Bezug auf eine relevante Vereinbarung für Telecom Italia, die Telco SpA zuzurechnen ist, und daher in ihrer Eigenschaft als indirekter und transparenter Anteilseigner, vorrangig behandelt wurde".

Bei der heutigen Eröffnung auf der Piazza Affari gewinnt die Telekom-Aktie etwa einen halben Prozentpunkt.  

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