Keine Strafe von 103 Millionen Euro, zumindest vorerst. Die vom Kartellamt gegen Telecom Italia wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung verhängte Geldbuße – wegen der ein Verfahren vor dem regionalen Verwaltungsgericht anhängig ist – wurde von der ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Latium ausgesetzt. Die Entscheidung des Tar wurde auf Antrag des Unternehmens im Vorfeld der Frist am 8. Februar getroffen, als eine Erhöhung der Geldbuße hätte eingeleitet werden müssen. Die anderen Streitparteien haben keinen Einspruch erhoben.
Die Aussetzung der Vollstreckbarkeit der Geldbuße hängt mit dem langwierigen Verfahren vor dem regionalen Verwaltungsgericht Latium aufgrund der Annahme der Voranträge zusammen. Die Beschwerdeführer hatten tatsächlich vor Gericht die Übernahme der beiden wesentlichen Bestimmungen des Kartellrechts, einschließlich der Unterlassung, beantragt. Der Antrag führte dann zu Verschiebungen der Diskussion in der Sache.
Das Kartellamt hatte Telecom im vergangenen Mai wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei der Bereitstellung von Großhandelszugangsdiensten zum Netzwerk und Breitband mit einer Geldstrafe belegt. Die alternativen Betreiber Wind und Fastweb hatten Berufung eingelegt.
Auf der Piazza Affari steigt die Aktie gegen 0,77 Uhr um 15 % auf 0,8535 Euro.