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Steuern, Entschädigungen F24 2020: die Neuigkeiten in 5 Punkten

Die Regeln ändern sich, um Steuergutschriften von mehr als 5 Euro zu verrechnen, die auf Ersatzsteuern, Einkommenssteuern, Zuschläge, IRAP und Mehrwertsteuer anfallen

Steuern, Entschädigungen F24 2020: die Neuigkeiten in 5 Punkten

Ab 2020 ändern sich die Regeln für den Ausgleich von Abgabenermäßigungen. Mit dem Ziel, dem Phänomen der unangemessenen Entschädigung entgegenzuwirken, ist die Steuerdekret verbunden manovra eine Reihe von Verpflichtungen eingeführt.

1) DIE BETREFFENDEN KREDITE

Die Änderungen betreffen Steuergutschriften von mehr als 5 Euro, die im Jahr 2019 auf Ersatzsteuern, Einkommenssteuern, Zuschläge, Irap und Mehrwertsteuer angefallen sind.

2) DAS NEUE VERFAHREN

Um diese Guthaben ab Januar als Ausgleich für die Begleichung anderer Schulden mit dem F24-Modell zu verwenden, muss wie folgt vorgegangen werden:

  1. Reichen Sie die Steuererklärung, aus der die Gutschrift hervorgeht, bei der Agentur für Einnahmen ein (MwSt.-Erklärung, Einkommensformular, Modell 770, Modell 730 oder andere); im Jahr 2020 ist die erste Frist der 16. Januar, der letzte Tag für die von Quellensteuern gezahlten Mehrwertsteuern und Quellensteuern.
  2. Warten Sie 10 Tage ab dem Datum des Versands der Erklärung.
  3. Senden Sie das Formular F24 mit Entschädigung ausschließlich über die von der Agentur der Einnahmen bereitgestellten Telematikdienste (F24-Web o F24 online). Diese bisher auf MwSt.-Inhaber beschränkte Anforderung wird auf alle Steuerzahler ausgeweitet. Mit anderen Worten: Homebanking darf nicht mehr genutzt werden. Es bleibt jedoch die Möglichkeit, die Übermittlung des F24 an einen Vermittler (Caf, Buchhalter oder Arbeitsberater) zu delegieren.

Achtung: Der Schwellenwert von 5 Euro bezieht sich nicht auf die Steuergutschrift selbst, sondern auf den Betrag, der als Ausgleich für die Zahlung anderer Steuern mit dem Formular F24 eingebracht wird.

Darüber hinaus sind horizontale Ausgleichszahlungen von der Berechnung der 5 Euro ausgenommen, d. h. Gutschriften, die zur Begleichung von Schulden derselben Steuer verwendet wurden (natürlich muss die Gutschrift in einem Steuerzeitraum vor dem Entstehungszeitraum der Schuld entstanden sein).

3) VON DEN NEUEN REGELN AUSGESCHLOSSENE CREDITS

Für Ausgleichszahlungen unter 5 Euro und für Steuergutschriften aus Vergünstigungen (RU-Teil der Steuererklärung) gilt die neue Regelung hingegen nicht.

Aber es ist noch nicht vorbei. Wir müssen auch die Termine im Auge behalten, denn die Änderung gilt nicht für Gutschriften, die in der Steuerperiode 2018 in Bezug auf Einkommensteuern, Zuschläge, Ersatzsteuern und Irap angefallen sind. Folglich können in diesen Fällen die Gutschriften 2018 ohne vorherige Erklärung bis zum Abgabetermin der Steuererklärung 2020 (bezogen auf den Veranlagungszeitraum 2019) verrechnet werden.

Anders verhält es sich mit den auf die Mehrwertsteuer anfallenden Steuergutschriften, für die die Verpflichtung zur Voranmeldung 2009 eingeführt wurde und daher selbstverständlich auch für den Steuerzeitraum 2018 gilt.

4) DAS PROBLEM DER ZEITEN

Wenn wir jetzt über die Mehrwertsteuer sprechen, können Gutschriften problemlos verrechnet werden, da die Erklärungen vierteljährlich oder monatlich sind. Die Abgabefrist für das Einkommensteuerformular und die IRAP-Erklärung ist jedoch beispielsweise der 30. November, daher können diejenigen, die auf die letzte Minute reduzieren, unter Berücksichtigung der 10 Tage der obligatorischen Wartezeit nur über die ersten XNUMX Tage hinaus kompensieren Dezember.

5) SANKTIONEN

Für (auch teilweise) unbrauchbar verrechnete Guthaben gelten ab dem 2020. März XNUMX die Sanktionen der Agentur der Einnahmen nach diesem Schema:

  • 5 % des Betrages, wenn dieser 5 Euro nicht übersteigt;
  • 250 Euro für Kredite über 5 Euro;
  • 1.000 Euro für jedes vom Finanzamt abgelehnte F24.

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