Teilen

Tasi 2015: Bulletin-Chaos, säumige Kommunen

Die Kommunen sind verpflichtet, die vorausgefüllten Belege für die Zahlung der Tasi 2015 an die Haushalte der Steuerzahler zu senden, die sie anfordern, aber die meisten Verwaltungen sind nicht dafür ausgestattet, diese Aufgabe auszuführen - Inzwischen nähert sich die erste Frist: Wir beginnen am den 16. Juni mit der Anzahlung von Imu und Tasi 2015.

Tasi 2015: Bulletin-Chaos, säumige Kommunen

Diesmal versteckt sich der Teufel im Newsletter. 2015 sollte ein Übergangsjahr für die Wohnungssteuern werden, da die Renzi-Regierung die Einführung der einheitlichen Kommunalsteuer auf 2016 verschoben und das duale System vorerst unverändert gelassen hat Imu-Tasi. Dennoch werden die Steuerzahler wahrscheinlich vor einer neuen Schwierigkeit stehen: Das Risiko besteht darin Die Kommunen sind nicht in der Lage, die vorausgefüllten Zettel für die Zahlung der Tasi an die Bürger nach Hause zu schicken

Die Affäre folgte bisher einem schwindelerregenden juristisch-bürokratischen Prozess. Das von der Letta-Regierung unterzeichnete Stabilitätsgesetz von 2013 sah vor, dass „die Steuerbehörden“ den Steuerpflichtigen ab 2015 „zuvor ausgefüllte Zahlungsformulare“ zusenden sollten, aber die Bestimmung verwies für Einzelheiten auf einen späteren Ministerialerlass. Nach vielen Variationen kamen wir zum Gesetz 89 von 2014, das die Kommunen verpflichtet, das vorkompilierte Bulletin für die Tasi 2015 zu senden nur wenn der Steuerpflichtige es verlangt

Das Problem ist, dass die meisten Verwaltungen es ist nicht ausgestattet, um diese (möglichen) Anforderungen zu erfüllen und jetzt fehlt es etwas mehr als einen Monat bis zum ersten Termin. Auch in diesem Jahr ist nämlich der Termin mit der Vorauszahlung von Imu und Tasi 2015 angesetzt die 16 Juni

Il Verschiebung der Frist für die Genehmigung der kommunalen Haushalte hat bereits angedeutet, dass die Ratenbeschlüsse auch in diesem Jahr verspätet eintreffen werden, so dass es wahrscheinlich ist, dass die erste Rate zwar mit den Schwellen des Vorjahres gezahlt wird der 16 Dezember Es wird notwendig sein, den Restbetrag mit einer großen Anpassung der Anzahlung zu zahlen. 

Grundsätzlich muss am Ende des Jahres mit den Imu- und Tasi-Sätzen von 2015 erneut gerechnet werden, um dann neben der zweiten Rate auch die Differenz zwischen dem tatsächlich im Juni gezahlten Betrag (berechnet mit dem 2014 Raten) und den Betrag, den wir gezahlt hätten, wenn die diesjährigen Beschlüsse rechtzeitig eingetroffen wären.

Bewertung