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Tasi 2015 in Mailand: Fristen, Preise und Abzüge

Drei Tarife und ein Abzugssystem mit acht Klammern: Die Zahlen, die zur Berechnung der Tasi in der Gemeinde Mailand zu berücksichtigen sind, haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert, aber die Frist für die Zahlung der Kaution hat sich geändert - Es ist nur noch ein paar Tage entfernt .

Tasi 2015 in Mailand: Fristen, Preise und Abzüge

Die Tasi 2015 in der Gemeinde Mailand wird unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 23. Juni 2014 berechnet. Wenn sich also das Immobilienvermögen in den letzten Monaten nicht verändert hat, reicht es aus, herauszufinden, wie viel Anzahlung geleistet werden muss, um es zurückzufordern den für die Tasi 2014 ausgezahlten Gesamtbetrag und teilen Sie ihn durch zwei. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Verwaltung die Sätze oder Abzüge tatsächlich nicht geändert.

Allfällige Änderungen müssen bis zum 28. Oktober (Frist für die Veröffentlichung der Gemeindebeschlüsse betreffend 2015 auf der Website der Schatzkammer) mitgeteilt werden und wirken sich nur auf den Restbetrag aus, der bis zum 16. Dezember ausbezahlt wird. In der lombardischen Hauptstadt wurden die Imu- und Tasi-Sätze jedenfalls bereits auf das Höchstniveau angehoben, sodass eine Änderung unwahrscheinlich ist. Die einzige wichtige Änderung, die Mailänder Steuerzahler derzeit berücksichtigen müssen, betrifft den Zahlungsplan. 

1. FRISTEN

Letztes Jahr musste die erste Tasi-Rate bis zum 16. Oktober gezahlt werden, während dieses Jahr der letzte Tag für die Zahlung der Kaution der 16. Juni ist. Für die zweite und letzte Rate ist, wie erwähnt, die Frist der 16. Dezember. 

2. PREISE

Das von der Gemeinde Mailand eingeführte System sieht drei Tarife vor:

– 2,5 Promille auf Hauptwohnsitze und zugehöriges Zubehör, ausgenommen Luxusimmobilien der Katasterkategorien A/1, A/8 und A/9, da nur in diesen drei Fällen auch der Hauptwohnsitz imu bezahlt wird. Darüber hinaus werden für Tasi-Zwecke die folgenden Arten von Immobilieneinheiten Hauptwohnsitzen gleichgestellt: das Ehehaus und die dazugehörigen Einrichtungen nach der Zuweisung durch den Richter; das (nicht vermietete) Haus, das im Eigentum oder Nießbrauch von älteren oder behinderten Menschen steht, die in Pflegeeinrichtungen wohnen; an Kinder oder Eltern als Hauptwohnsitz ausgeliehene Immobilien, sofern die Kernfamilie des Begünstigten einen ISEE von höchstens 15 Euro pro Jahr hat; das einzige Eigentum (nicht gemietet) im Besitz von Militär- oder Polizeikräften.

– 0,8 Promille auf Hauptluxuswohnungen (mit zugehörigem Zubehör), die in die Katasterkategorien A/1, A/8 und A/9 eingestuft sind, und auf alle Immobilien außer der Hauptwohnung, ausgenommen ländliche Gebäude für geschäftliche Zwecke .

– 1 Promille auf ländliche Gebäude für instrumentelle Zwecke.

3. ABZÜGE

Das Kapitel der Abzüge ist dasjenige, das am Tasi in Mailand am meisten Verwirrung stiften kann, weil es für einen Schauer enger Klammern mit abnehmenden Zugeständnissen sorgt, wenn das Katastereinkommen steigt. Hier ist das Schema:  

– Abzug von 115 Euro für Katastereinkommen bis 300 Euro;
– Abzug von 112 Euro für Katastereinkommen von 301 bis 350,99 Euro;
– Abzug von 99 Euro für Katastereinkommen von 351 bis 400,99 Euro; 
– Abzug von 87 Euro für Katastereinkommen von 401 bis 450,99 Euro; 
– Abzug von 74 Euro für Katastereinkommen von 451 bis 500,99 Euro;
– Abzug von 61 Euro für Katastereinkommen von 501 bis 550,99 Euro;
– Abzug von 49 Euro für Katastereinkommen von 551 bis 600,99 Euro;
– Abzug von 24 Euro für Katastereinkommen von 601 bis 700,00 Euro.

Mit Ausnahme der ersten beiden Klassen sind alle anderen Abzüge nur gültig, "unter der Bedingung, dass das Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen, wie es für Irpef-Zwecke und ohne abzugsfähige Abgaben ermittelt wird - schreibt die Gemeinde Mailand - 21 Euro nicht übersteigt" . 

Für jedes Kind bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres kann auf den an das Katastereinkommen gekoppelten Grundabzug ein weiterer Abschlag von 26 Euro hinzugerechnet werden, sofern es den gemeldeten Wohnsitz hat und gewöhnlich am Hauptwohnsitz wohnt. Dieser zusätzliche Bonus darf jedoch 60 Euro nicht überschreiten.

Dagegen ist kein Abzug für luxuriöse Hauptwohnsitze (Katasterkategorien A1, A8 und A9) oder für alle anderen als den Hauptwohnsitz dienenden Immobilien vorgesehen. Ausgenommen sind auch Leihgaben an Kinder oder Eltern, „da dieser Fall nicht in Art. 5 der Tasi-Verordnung“, präzisiert die Gemeinde.

4. VERMIETUNG

Was die Mieten betrifft, hat die Gemeinde Mailand festgelegt, dass der Vermieter 90 % der Tasi zahlen muss und dass die restlichen 10 % vom Mieter zu zahlen sind. Es sind auch einige allgemeine Regeln zu beachten, die in ganz Italien gelten: Zahlungen müssen separat erfolgen, und im Falle der Nichtzahlung muss die Gemeindeverwaltung die fälligen Beträge einziehen. Außerdem müssen Mieter ihren Anteil an Tasi nicht bezahlen, wenn der fällige Betrag weniger als 16 Euro beträgt oder wenn der Vertrag eine Laufzeit von weniger als sechs Monaten im selben Kalenderjahr hat.

5. BERECHNUNGSBEISPIEL

Für die Berechnung gehen wir von der Bemessungsgrundlage aus, die gleich der IMU ist und in zwei Schritten ermittelt wird: Zunächst wird das Katastereinkommen der Immobilie um 5 % aufgewertet (zum Beispiel 1.000 + [1.000 x 0,05] = 1.050). dann wird das Ergebnis mit dem relativen Koeffizienten multipliziert, der bei Haupthäusern und dazugehörigem Zubehör 160 beträgt (also 1.050 x 160 = 168.000). 

Die so ermittelte Bemessungsgrundlage ist mit dem Steuersatz zu multiplizieren (bei 2,5 Promille ergibt sich die Rechnung 168.000 x 0,0025 = 420). An dieser Stelle genügt es, eventuelle Abzüge abzuziehen und das Endergebnis entspricht den zu zahlenden Euro.

Schließlich stellt die Gemeinde Mailand zur Verfügung ein Online-Rechner für die Imu und Tasi 2015

Lesen Sie auch “Imu 2015 und Tasi 2015: Leitfaden in 7 Punkten"  
                  "Tasi 2015 in Rom: Fristen, Preise und Abzüge"


Anhänge: Der Beschluss der Gemeinde Mailand

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