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Tari 2017 in Mailand und Rom: Fristen und Regeln

Die Frist für die Zahlung der Abfallsteuer nähert sich in vielen Städten Italiens, einschließlich Rom und Mailand – Hier sind die Daten und die Regeln für Befreiungen und Ermäßigungen – Alle Kästchen, die Sie im Kalender in den anderen großen Städten Italiens markieren müssen: Florenz, Bologna, Turin und darüber hinaus.

Tari 2017 in Mailand und Rom: Fristen und Regeln

Der Termin mit Tari 2017 steht kurz bevor. Von Mailand nach Rom, von Florenz nach Bologna, von Turin nach Palermo über Neapel: In (fast) allen Gemeinden Italiens rückt eine der Fristen für die Zahlung der Abfallsteuer näher.

Das Grundprinzip ist überall gleich: Der Tari, wie es auf der Website des Finanzministeriums heißt, "ist von jedem zu zahlen, der Grundstücke oder offene Flächen besitzt oder besitzt, die wahrscheinlich Abfall produzieren". Zu zahlen muss „der Nutzer der Immobilie“, zum Beispiel der Mieter, Miete, aber „bei kurzfristigem Halten der Immobilie, für eine Dauer von nicht mehr als sechs Monaten – erklärt das Wirtschaftsministerium – die Steuer ist es nicht vom Nutzer geschuldet, sondern verbleibt ausschließlich beim Eigentümer (Eigentümer oder Inhaber von Nießbrauch, Nutzung, Wohnung oder Fläche)“. Wohnen schließlich mehrere Personen im selben Haus, müssen alle Mitbewohner ihren Anteil zahlen.

Soweit die allgemeinen Regeln. Was Fristen, Ermäßigungen und Leistungen betrifft, sind die Regeln von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Mal sehen, wie Tari 2017 in Mailand und Rom funktioniert.

TARI MAILAND

Fristen

Nach Erhalt der Zahlungsaufforderung von den Ämtern der Stadt Mailand kann der Tarif 2017 in zwei Raten oder in einer einzigen Lösung mit den folgenden Fristen gezahlt werden.

In zwei Raten:
erste Rate bis 31. Juli 2017;
zweite Rate bis zum 31. Oktober 2017.

In einer einzigen Rate:
bis 30.

Befreiung

Personen, die zu bestimmten benachteiligten Kategorien gehören, sind in Mailand von der Zahlung des Tarifs befreit:
– Mittellose oder Personen in nachweislich schweren wirtschaftlichen Notlagen, z. B. Personen, die nur von der Sozialrente oder der minimalen INPS-Behandlung leben; – Personen, die ständig von der Gemeinde unterstützt werden;
– Personen mit einem Einkommen, „das die in Art. 4 von Gesetzesdekret 29.4.1998 n. a. 124 – lautet die Website der Gemeinde Mailand – und beschränkt sich auf die Räumlichkeiten, die direkt als einziger Hauptwohnsitz genutzt werden, und unter Ausschluss dieser Untervermietung“. Leider bezieht sich die Vorschrift auf einen Erlass von vor 20 Jahren, der nur Angaben in Lire enthält. In dem von der Gemeinde zitierten Punkt heißt es, dass eine „vollständige Befreiung“ gewährleistet ist, „wenn der Indikator für die entsprechende Wirtschaftslage weniger als 18 Millionen Lire beträgt. Für Familien mit nur einem Mitglied erhöht sich der oben genannte Wert um 5 Millionen Lire“. Zur Klarstellung: 18 Millionen Lire entsprechen etwa 9.300 Euro und 5 Millionen knapp über 2.500 Euro. In diesem Punkt wäre eine größere Klarheit seitens der Gemeinde Mailand hilfreich gewesen, die auch keine weiteren Erläuterungen liefert vor Ort auch nicht auf die Hilferufnummer 020202. Die einzige Klarstellung, die ebenfalls nicht sehr transparent ist, ist, dass "zur Ermittlung der Freistellung die Koeffizienten verwendet werden, die die Istat-Armutsschwelle für Familien mit einer Anzahl von Mitgliedern größer als eins identifizieren" .

Um die Befreiung zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall einen Antrag stellen und nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind. Die Gemeinde kann ihrerseits jederzeit überprüfen, ob die Angaben der Bürger der Wahrheit entsprechen.

Ermäßigungen und Rabatte

1. In zwei Fällen ist eine Senkung des Zolltarifs um 30 % vorgesehen:
– Wohnungen, die für saisonale Nutzung oder andere begrenzte und unterbrochene Nutzung, nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr, zur Verfügung gehalten werden;
– ländliche Gebäude für Wohnzwecke.
?Zur Nutzung müssen Sie eine Erklärung bei der Gemeinde abgeben.

2. Der Tarif wird um 25 % ermäßigt für Familien mit 4 oder mehr Mitgliedern, die in einem Haus wohnen, das nicht größer als 120 Quadratmeter ist. In diesem Fall wird der Vorteil automatisch angewendet.

3. Eine weitere Ermäßigung von 10 % des Tarifs, bis zu einem Höchstbetrag von 15 Euro, wird in folgenden Fällen angewendet:
– Haushalte mit 2 Personen, von denen eine am 75. Januar des Bezugsjahres über XNUMX Jahre alt ist;
– Familien bestehend aus 2 oder 3 Personen, darunter ein Erwachsener und 1 oder 2 Minderjährige, in Unterkünften mit einer Fläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern.

TARI ROM

Fristen

Es gibt zwei Raten: Die erste Zahlungsmitteilung verschickt die Ama zwischen Mai und Juni, die zweite zwischen Oktober und November. Die Fristen sind nicht festgelegt: Ab Erhalt der Kündigung haben Sie 20-25 Tage Zeit, um das Geld zu bezahlen.

Befreiung

Anspruch auf Befreiung hat, wer drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt:

– zum 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem die Befreiung in Anspruch genommen wird, keine Verbindlichkeiten aus Tari oder Tares aufgelaufen sind;

– in dem Gebäude Ihren Hauptwohnsitz haben (es muss also das Haus sein, in dem Sie Ihren gemeldeten Wohnsitz haben und in dem Sie gewöhnlich wohnen);

- Ein ... haben Ich sehe gewöhnlich aus nicht über 6.500 Euro.

Bis zum 31. Dezember ist es möglich, den Antrag auf Zollbefreiung über die Online-Funktion im "Steuerliche Dienstleistungen“. Alternativ kann der Antrag auf Befreiung von der ai kostenlos gestellt werden Cafés, die der Gemeinde Rom angeschlossen sind.

Ermäßigungen

In Rom sieht der Tarif in drei Fällen Ermäßigungen vor:

- Entfernung zum Müllcontainer. Es besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung von 50 % auf die Pauschale zu beantragen, wenn die erste Tonne mehr als tausend Meter von der Immobilie entfernt ist. Bei Privatstraßen oder Straßen, die nicht für den öffentlichen Verkehr geöffnet sind, wird die Entfernung in Bezug auf die Zufahrt berechnet, die der Sammelstelle am nächsten liegt. Die Ermäßigung beginnt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Kunden, die zum ersten Mal eine Ermäßigung beantragen, können diese jederzeit im Jahr vorlegen, während im Falle einer Verlängerung der Antrag bis zum 31. Januar eines jeden Jahres gestellt werden muss. Laden Sie das Formular herunter.

- Dienstunterbrechung. Bei einer ununterbrochenen Unterbrechung der Abfallabfuhr von mehr als XNUMX Tagen kann für jeden Monat der Unterbrechung eine Ermäßigung in Höhe von einem Zwölftel des variablen Tarifanteils beantragt werden. Laden Sie das Formular herunter.

- Nichtansässige Familien. Für Immobilien, die Kunden in anderen Gemeinden oder in anderen Immobilien auf dem Gebiet der Gemeinde Rom zur Verfügung stehen, ist eine Ermäßigung des variablen Teils des Tarifs um 50 % vorgesehen. Bei Wohnsitz in einer anderen Immobilie auf dem Gebiet von Rom wird der Steuersatz auf der Grundlage der Anzahl der Mitglieder der Familieneinheit berechnet, wie sie im Register angegeben ist. Wenn Sie außerhalb des Hoheitsgebiets von Rom wohnen und die Anzahl der zusammenlebenden Familienmitglieder nicht mitteilen, wird die Anzahl der Bewohner der Immobilie auf der Grundlage von 3 Einheiten berechnet (Durchschnitt der Familienmitglieder in der Stadt Rom). . Laden Sie das Formular herunter.

Lassen Sie uns nun unseren Blick auf die anderen italienischen Hauptstädte weiten und sehen, welche Daten wir im Kalender markieren sollten.

TARI GENUA
Fristen:
– 30. Juli 2017: erste Rate;
– 30. September 2017: zweite Rate;
– 30. November 2017: dritte Tranche;
– 30. Dezember 2017; vierte Rate.

TARI FLORENZ
Fristen:
– 30. April und 31. Juli: Vorschuss in Höhe von zwei Dritteln der Steuer des Vorjahres;
– 31. Oktober: Restbetrag.

TARI BOLOGNA
Fristen:
– 16. Mai 2017: erste Rate;
– 30. November 2017: zweite Tranche.

TURIN-TARI
Fristen:
– 30. April und 31. Mai 2017: Anzahlung, die unter Anwendung von 40 % der Tari-Tarife 2016 berechnet wird.
– 10. Dezember 2017: Bilanz.

TARI NEAPEL
Fristen:
– 16. Mai 2017: erste Rate;
– 16. Juni 2017: zweite Tranche;
– 16. Juli 2017: dritte Tranche;
– 16. September 2017: vierte Tranche;
– 16. November 2017: fünfte Tranche.

TARI PALERMO
Fristen:
– 30. April 2017: Anzahlung;
– 31. Oktober: Restbetrag.

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