Abwrackfrist, letzte Chance auf die ersten drei Raten: Bis zum 20. März zahlen Sie, dann verabschieden Sie sich von der Leistung
Die fünftägige Zahlungsfrist für die ersten drei Raten der Quartalsabwrackung läuft am Mittwoch, dem 20. März, ab. Wer bis dahin nicht zahlt, verliert die Leistung

