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Schweiz: Ende des Bankgeheimnisses naht?

2017 wird das Jahr, in dem die Schweiz ihren Charakter der Neutralität und Vertraulichkeit auf Bankkontokorrenten endgültig verlieren könnte. Die mit dieser Änderung einhergehende europäische Richtlinie sieht eine Abgabe von 35 % auf das gesamte von EU-Bürgern hinterlegte Schweizer Kapital und den automatischen Austausch von Steuerdaten vor.

Schweiz: Ende des Bankgeheimnisses naht?

2017 wird das Jahr, in dem die Schweiz ihren Charakter der Neutralität und Vertraulichkeit auf Bankkontokorrenten endgültig verlieren könnte. Die mit dieser Änderung einhergehende europäische Richtlinie sieht eine Abgabe von 35 % auf das gesamte von EU-Bürgern hinterlegte Schweizer Kapital und den automatischen Austausch von Steuerdaten vor.

Die aktuelle Steuerbelastung, repräsentiert durch die sogenannte „Euro-Quellensteuer“, beträgt 35 % der Zinsen auf Girokonten, die nur natürliche Personen und keine Unternehmen betreffen. Für Italien bedeutet dies heutige Einnahmen von etwa 100 Millionen Euro pro Jahr gegen potenzielle Einnahmen ab 2017 von einigen Milliarden Euro.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, aus Angst vor dem fiskalischen "Stich" und noch mehr vor dem Ende ihrer Attraktivität durch das Bankgeheimnis, versucht seit 2010 voranzukommen: Die erfolgreichen Abkommen waren die mit Großbritannien und Deutschland, mit flexiblen und vorteilhaften Tarifen für beide Parteien im Austausch dafür, dass die Daten der Kontoinhaber nicht preisgegeben werden.

Auch Italien, so der Vorsitzende der Senatskommission für auswärtige Angelegenheiten, Lamberto Dini, prüfe eine Lösung, die der Deutschlands und Großbritanniens nahe kommt. Diese Lösung wurde jedoch von Mario Monti selbst, einem überzeugten Pro-Europäer und entschiedenen Befürworter einer Steuerharmonisierung zwischen allen EU-Staaten, vollständig aufgegeben.

Zudem steht die „Drohung“ des EU-Kommissars für Fiskalpolitik, Algirdas Sementas, Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Personen einzuleiten, die Einzelabkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben und noch abschließen werden, in deutlichem Gegensatz zur einheitlichen Gemeinschaftsklage.

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