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Innovative Startups: Steueranreize sind jetzt dauerhaft

Das Haushaltsgesetz für 2017 hat die Anreize für Investitionen in innovative Unternehmen mit hohem technologischen Wert dauerhaft gemacht: Ein Abzug von der IRPEF in Höhe von 30 % und von der steuerpflichtigen IRES in Höhe von 30 % der Investition ist vorgesehen.

Wie das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung mitteilt, hat die Mit dem Haushaltsgesetz 2017 wurden die steuerlichen Anreize für Investitionen dauerhaft gemacht innovative Start-ups, die jetzt von der Europäischen Kommission (SA 47184) zugelassen wurden, die die entsprechende Entscheidung am 18. September veröffentlichte.

Die Anreize, die darauf abzielen, die Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen mit hohem technologischen Wert zu unterstützen, sind sowohl für natürliche als auch für juristische Personen bestimmt, die sich entscheiden, in das Kapital innovativer Start-ups zu investieren: für Einzelpersonen gibt es einen Abzug vom Brutto-IRPEF in Höhe von 30 % des in das Aktienkapital innovativer Start-ups investierten Betrags, bis zu einer maximalen Investition von 1 Million Euro pro Jahr. Juristische Personen können von einem Abzug von der steuerpflichtigen IRES in Höhe von 30 % der Anlage profitieren, mit einer maximalen jährlichen Investitionsobergrenze von 1,8 Millionen Euro.

Die Anreize können sowohl bei direkten Anlagen als auch bei indirekten Anlagen über Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) und andere Unternehmen, die hauptsächlich in diese Unternehmen investieren, genutzt werden.

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