Teilen

Leichtes Messgerät für Händler und Reisebüros

Sie müssen Kreditgeschäfte mit Einheitsbeträgen unter 3 bzw. 3.600 Euro (ersterer netto, letzterer brutto MwSt.) nicht melden – Öffentliche und autonome Verwaltungen sind ebenfalls von der Übermittlung des Verbrauchszählers ausgeschlossen.

Auch in diesem Jahr wird der Spendmeter für Einzelhändler und Reiseveranstalter leichter, die aktive Transaktionen mit Stückbeträgen unter 3 bzw. 3.600 Euro (ersterer netto, letzterer brutto MwSt.) nicht kommunizieren müssen. Dies wurde von der Einnahmenagentur in einer neuen Bestimmung festgelegt, in der erklärt wird, dass die „Vereinfachungen den Bedürfnissen und Schwierigkeiten entsprechen, die von den Betreibern des Sektors gemeldet werden“. Im selben Text schließen die Finanzbehörden auch öffentliche Verwaltungen und autonome Verwaltungen von der Übermittlung des Ausgabenzählers für 2015 aus.

Das Stabilitätsgesetz von 2016, „um Doppelpflichten für diejenigen zu vermeiden, die bereits Daten an das Gesundheitskartensystem übermittelt haben – erinnert die Agentur –, sieht für diese Subjekte die Befreiung von der Verpflichtung vor, solche Daten in die telematische Kommunikation relevanter Transaktionen einzugeben für Mehrwertsteuerzwecke. Aus Gründen der Rechtsvereinfachung können Steuerpflichtige aber auch die bereits an das Gesundheitskartensystem übermittelten Daten im Mehrzweckmodell des Spesometers angeben, wenn dies aus IT-Sicht einfacher ist.“

Die Personen, die die Daten zu den im Jahr 2015 erbrachten Leistungen an das Gesundheitskartensystem übermitteln, sind:

– örtliche Gesundheitsbehörden;

– Krankenhäuser;

– Krankenhaus- und Behandlungseinrichtungen wissenschaftlicher Art;

– Universitäts-Polikliniken;

– öffentliche und private Apotheken;

– ambulante Fachärzte;

– die Strukturen für die Bereitstellung von prothetischen Assistenz- und ergänzenden Assistenzleistungen;

– andere Einrichtungen und Einrichtungen, die für die Erbringung von Gesundheitsdiensten akkreditiert sind;

– diejenigen, die in das Verzeichnis der Chirurgen und Zahnärzte eingetragen sind.

Bewertung