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Spesometro 2016: Anleitung in 5 Punkten

Hier sind die Vorgänge, die in den Ausgabenzähler 2016 einzubeziehen sind und diejenigen, die außerhalb bleiben, die Fristen, die befreiten Steuerzahler und die Hinweise zur Vervollständigung des Mehrzweck-Kommunikationsmodells.

Spesometro 2016: Anleitung in 5 Punkten

Auch in diesem Jahr ist der Termin mit der "Mehrzweckkommunikation", besser bekannt als "Spesometro", einem der wichtigsten Anti-Umgehungsinstrumente in den Händen der Einnahmenagentur, zurück. Grundsätzlich gilt, dass der Umsatzsteuerzahler verpflichtet ist, den Steuerbehörden die im Vorjahr getätigten steuerlich relevanten Umsätze elektronisch zu übermitteln, dabei sind jedoch viele Unterscheidungen und Details zu berücksichtigen .

1) WAS SIND DAS INBEGRIFFEN IM SPESOMETER 2016?

Das Spesometer 2016 muss enthalten:

– alle Geschäfte mit Rechnungspflicht, unabhängig von der Höhe;

– Transaktionen ohne Rechnungspflicht mit einem Betrag von mindestens 3.600 Euro (brutto MwSt.);

– Transaktionen, bei denen die Rechnung anstelle eines anderen Dokuments ausgestellt wurde, unabhängig von der Höhe;

– Transaktionen unterliegen Umkehrladung (ein besonderer Mehrwertsteueranwendungsmechanismus, bei dem die Steuerschuld vom Verkäufer auf den Käufer verlagert wird), für die keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen wurde;

– Transaktionen unterliegen dem geteilte Zahlung (der Split-Payment-Mechanismus, bei dem die Zahlstellen die Mehrwertsteuer direkt an das Finanzministerium und nicht an den Lieferanten zahlen).

2) UND BETRIEB AUSGESCHLOSSEN?

Im Allgemeinen ist es in der Erhebung 2016 nicht zwingend erforderlich, die bereits von der Agentur der Einnahmen überwachten Geschäfte zu melden. Hier ist die Liste:

– umsatzsteuerbefreite Finanztransaktionen;

– Zahlungen mit Kredit-, Debit- oder Prepaidkarten ab einem Betrag von 3.600 Euro an nicht umsatzsteuerpflichtige Steuerzahler (und daher nicht durch Rechnung belegt);

– dem Steuerregister bereits mitgeteilte Vorgänge;

– Daten, die bereits an das Gesundheitskartensystem (Sts) übermittelt wurden, aber die Agentur für Einnahmen präzisiert, dass „der Steuerpflichtige auch die bereits an das Gesundheitskartensystem übermittelten Daten im Mehrzweckmodell des Spesometers angeben kann, wenn dies aus IT-Sicht einfacher ist Ansicht" ;

– bereits zollamtlich angemeldete Ein- und Ausfuhren von Waren aus und in Nicht-EU-Länder;

– für Intrastat-Zwecke meldepflichtige Umsätze innerhalb der Europäischen Union.

3) WAS SIE SIND TERMINE DES SPESOMETERS 2016?

Die Frist, innerhalb derer Unternehmen und Freiberufler die Benachrichtigung über die im letzten Jahr ausgestellten Rechnungen senden müssen, war ursprünglich je nach Häufigkeit der Mehrwertsteuerzahlung im Jahr 2015 unterschiedlich (11. April für monatliche Steuerzahler und 20. April für vierteljährliche). Aber dann beschloss die Finanzbehörde, die Fristen zu vereinheitlichen: Das im Kalender zu markierende Datum ist der 20. April, eine Frist, die für alle Steuerzahler gilt, sowohl monatlich als auch vierteljährlich.

4) WER IST ES AUSGENOMMEN VOM SPESOMETER 2016?

Mehrere Kategorien sind vom Spendometer 2016 ausgenommen:

– Pauschalsteuerzahler;

– Mindeststeuerzahler (falls der Anspruch auf die subventionierte Regelung im Jahr 2015 erlischt, müssen die ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Operationen mitgeteilt werden);

– öffentliche und autonome Verwaltungen;

– Einzelhändler für aktive Transaktionen mit einem Einzelbetrag von weniger als 3 Euro (ohne MwSt.);

– Reisebüros für aktive Geschäfte mit einem Einzelbetrag von weniger als 3.600 Euro (brutto MwSt.).

5) WIE SIE VERSENDET WERDEN DIE DATEN DES SPESOMETERS 2016?

Mitteilungen zum Spesometer 2016 müssen ausschließlich elektronisch erfolgen (via fisconline o Entratel) durch das Mehrzweck-Kommunikationsmodell – pdf. Sie können zwischen zwei Kompilierungsmethoden wählen:

– analytisch, Angabe der einzelnen ausgestellten und erhaltenen Rechnungen in den Teilen FE und FR;

– aggregiert unter Verwendung des FA-Teils für die durch die Rechnung dokumentierten Transaktionen und des SA-Teils für die anderen.

[Detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen des Dokuments finden Sie auf der Website der Agentur der Einnahmen - pdf]

Darüber hinaus müssen in demselben Mehrzweckmodell, das für das Spesometer 2016 verwendet wird, auch andere Daten angegeben werden:

– Transaktionen mit Beträgen über 10 Euro, die von Mehrwertsteuerzahlern mit Wirtschaftsteilnehmern durchgeführt werden, die ihren Sitz, Wohnsitz oder Wohnsitz in Ländern haben, die auf der schwarzen Liste stehen (die Frist für die Übermittlung dieser Mitteilung wurde bis zum 20. September 2016 verlängert);

– Einkäufe in San Marino bis zum letzten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Transaktionen in den Mehrwertsteuerregistern vermerkt wurden;

– Transaktionen im Zusammenhang mit Finanz- und Operating-Leasing, Leasing und/oder Miete von Autos, Wohnmobilen, anderen Fahrzeugen, Sportbooten und Luftfahrzeugen.

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