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Unterstützung und Beiträge für Kinoschaffende: Bewerbung bis 29. Dezember

Unterstützung und Beiträge für Kinoschaffende: Bewerbung bis 29. Dezember

Am 29. Dezember läuft die Ausschreibung für Erfrischungsgetränke für Schneidereien, Hutmacher, Friseure, Schuhmacher, Werkzeugmacher und Kofferbauer aus, die einen Anteil von mehr als 50 % am Umsatz mit Unterhaltungsbedarf haben. Dank des Dekrets vom 20. November, das vom Minister für Kulturgüter und Aktivitäten und Tourismus, Dario Franceschini, unterzeichnet wurde, stehen 5 Millionen Euro zur Verfügung, die aus den Mitteln des Notfonds für Unterhaltung, Kino und audiovisuelle Medien stammen, der durch das Cura Italia-Dekret eingerichtet wurde.

Betreiber mit Haupt-ATECO-Code 14.12.00, 14.13.10, 14.13.20, 14.19.29, 15.20.10, 32.99.20, 77.29.10, 77.39.94, die ihren Sitz in Italien haben, sind sozialversicherungspflichtig , Steuer- und Versicherungspflichten, haben keine Konkursverfahren oder Bedingungen, die die Verhandlungen mit den öffentlichen Verwaltungen behindern.

Für den Zugang zum Beitrag muss der vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens oder der Gesellschaft digital unterzeichnete Antrag ab 12.00 Uhr am 18. Dezember 2020 und bis 23 Uhr am 59. Dezember 29 gemäß den auf der DGCOL-Plattform angegebenen Anweisungen vorgelegt werden zugänglich über die Website des Ministeriums für kulturelles Erbe und Aktivitäten und Tourismus www.beniculturali.it und über die Website der Generaldirektion für Kino und audiovisuelle Medien www.cinema.beniculturali.it. Wenn Sie kein Konto für den Zugriff auf die Plattform haben, finden Sie Anweisungen im Willkommenshandbuch. Der Online-Antrag, dem eine Fotokopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens oder der Gesellschaft beizufügen ist, enthält die Erklärung anstelle einer notorischen Urkunde gemäß Präsidialdekret Nr. 2020/445, die den Besitz der gesetzlichen Anforderungen und der spezifischen Anforderungen des Ministerialerlasses vom 2000. November 20 bescheinigt und insbesondere:

a) Besitz der zuvor angegebenen Anforderungen;

b) die Höhe der geringeren Einnahmen im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Oktober 2020 im Vergleich zum Zeitraum vom 1. März 2019 bis zum 31. Oktober 2019;

c) die Höhe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der gemäß Artikel 25 des Gesetzesdekrets vom 19. Mai 2020, Nr. 34, erhalten wurde. 17, umgewandelt, mit Änderungen, per Gesetz vom 2020. Juli 77, n. XNUMX.

Jede Person darf nur einen Antrag gemäß dieser Bekanntmachung stellen. Der Antrag muss die IBAN-Nummer im Namen des Unternehmens oder des gesetzlichen Vertreters an der entsprechenden Stelle enthalten.

 Am Ende der Quittung ist die von der Verwaltung gesendete Empfangsbestätigung, die das Informationssystem am Ende der Zusammenstellung der Online-Formulare automatisch generiert, verbindlich. Die Verwaltung wird nach dem Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Anträge die Verfahren zur Auszahlung des Beitrags einleiten. Der Beitrag wird unter Berücksichtigung der zugewiesenen Mittel, der Anzahl der eingegangenen Anträge, des Umfangs der Anträge sowie der in Artikel 2, Absätze 5, 6 und 7 des Ministerialerlasses vom 20. November 2020 festgelegten Beitragsschwellen berechnet. rep. NEIN. 529. Bitte beachten Sie, dass ein personalisierter Unterstützungsdienst aktiv ist, auf den zugegriffen werden kann, indem ein Ticket im entsprechenden Abschnitt des reservierten Bereichs ("Unterstützung") aktiviert wird, der den Anwendungscode und die Art der erforderlichen Unterstützung angibt (IT-Unterstützung für technische Probleme; Formularunterstützung bei administrativen Fragen). Anfragen, die über andere als die angegebenen Kanäle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Nur für den Fall, dass es nicht möglich ist, die Registrierung abzuschließen und daher auf den reservierten Bereich zuzugreifen, ist es möglich, einen Antrag auf Unterstützung an die Adresse dg-ca.interno1@beniculturali.it zu senden.

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