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Snam platziert erfolgreich 400 Millionen aktiengebundene Anleihen

Snam hat die im März 400 fällige aktiengebundene Anleihe in Höhe von 2022 Millionen Euro erfolgreich platziert

Snam platziert erfolgreich 400 Millionen aktiengebundene Anleihen

Snam gibt bekannt, dass die Platzierung der sogenannten aktiengebundenen Anleihe über einen Nominalbetrag von 400 Millionen Euro (die „Anleihen“) erfolgreich stattgefunden hat. Die Anleihen haben eine Laufzeit von fünf Jahren, werden zum Nennwert ausgegeben und werden nicht verzinst.

Der anfängliche Wandlungspreis der Schuldverschreibungen wurde auf 4,8453 Euro festgesetzt, was einem Aufschlag von 26 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der Stammaktien des Unternehmens entspricht, der sich aus der Börsennotierung der Borsa Italiana zwischen der Einführung des Angebots und der Festlegung des Preis der Anleihen.

"Wir haben eine Transaktion erfolgreich abgeschlossen, die es uns ermöglicht, durch unser Aktienrückkaufprogramm weiteren Wert zu schaffen und eine Finanzierung zu wettbewerbsfähigen Kosten zu erhalten, was sich positiv auf den Cashflow auswirkt", sagte Marco Alverà, CEO von Snam. „Diese Wandelanleihe ist ein Schritt nach vorn bei der Optimierung unserer Schuldenstruktur und bestätigt das Vertrauen der Anleger in die Equity Story von Snam.“

Die Anleihen können in Aktien umgewandelt werden, vorbehaltlich der Zustimmung der ordentlichen Aktionärsversammlung, die bis zum 20. Juni 2017 (das "Long-Stop-Datum") stattfinden soll, der Übertragung und Lieferung der gemäß dem Plan erworbenen Aktien Aktienrückkaufvereinbarung, die am 1. August 2016 zusammen mit allen anderen ausstehenden Aktien, die von der Gesellschaft gehalten werden, genehmigt wurde, um die Umwandlung der Schuldverschreibungen zu erfüllen, und vorausgesetzt, dass die Gesellschaft eine entsprechende Mitteilung an die Inhaber der Schuldverschreibungen gesendet hat (die „Mitteilung über die physische Abwicklung“). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Verwaltungsrat von Snam am 6. März 2017 beschlossen hat, die ordentliche Hauptversammlung am 11. April 2017 einzuberufen, um unter anderem die Veräußerung der Aktien zu genehmigen.

Im Falle der Zustimmung durch die ordentliche Versammlung der Aktionäre wird das Unternehmen den Inhabern der Schuldverschreibungen so bald wie möglich (und in jedem Fall innerhalb von 5 Tagen nach der ordentlichen Versammlung) die physische Abwicklungsmitteilung mit Angabe einer Frist zusenden, ab der die Inhaber der jeweiligen Anleihen Bond hat das Recht, solche Anleihen in Aktien umzuwandeln. Diese Frist darf nicht länger als 2 Handelstage ab dem Datum sein, an dem die Physische Abwicklungsmitteilung versandt wurde.

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