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Smartphone-Betreiber verkürzen Verträge

Die italienische Regierung hat die Regeln zur Anwendung der europäischen Richtlinie für Mobiltelefone festgelegt: Die 48-Monats-Raten bei Smartphone-Kaufverträgen entfallen. Kostenlose Kunden nach 24 Monaten. Hier sind die Neuigkeiten

Smartphone-Betreiber verkürzen Verträge

Italien wendet die europäische Richtlinie über Kommunikation und Puts an Ende der 48-Monats-Verträge für den Kauf von Smartphones. Die neue Durchführungsverordnung, die am 4. November vom Ministerrat mit einem Gesetzesdekret angenommen wurde, legt diese Verträge fest sie werden nicht weiter gehen können die 24 Monate und sieht vor, dass von den Angeboten, die Telefonbetreiber ihren Kunden anbieten, mindestens eines eine Laufzeit von 12 Monaten haben muss.

Die Regelung gilt nicht, wenn der Vertrag in Raten abgeschlossen wurde und nur die Installation eines Anschlusses, auch Ultrabreitband, vorsieht. Für den Fall, dass der Vertrag eine automatische Verlängerung vorsieht, hat der Nutzer die Möglichkeit, ihn ohne zusätzliche Kosten oder Strafen zu kündigen, indem er einfach einen Monat im Voraus benachrichtigt.

Ein wichtiger Punkt des Dekrets ist Absatz 6, der festlegt, dass der Verbraucher bei Abweichungen zwischen den vorab festgelegten Vertragsbedingungen und den erbrachten Dienstleistungen die Möglichkeit hat, diesen ohne Strafen oder zusätzliche Kosten zu kündigen.

Ein Schritt, der sich an die Verbraucher richtet, von den Betreibern jedoch als weiterer Schlag für den Mobiltelefoniesektor angesehen wird, der bereits mit a fertig werden muss instabiler und fragmentierter Markt. Wenn man sich die Daten von vor 4 Jahren ansieht, gibt es tatsächlich einen Rückgang der SIM-Abonnements um 27 %. Im Gegensatz dazu wächst der Internet-Datenverkehr weiter und verfünffacht sich im Vergleich zu den Daten von 2017.

Das am 4. November verabschiedete Gesetzesdekret wurde noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht, aber die Betreiber harmonisieren und bereiten sich darauf vor, neue Verträge im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft vorzuschlagen.

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