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Vereinfachungen, Business-Tutoren kommen

Heute diskutiert die Regierung den Gesetzentwurf für Vereinfachungen - Unter den wichtigsten Neuerungen (alle streng kostenlos) gibt es einige Neuerungen, die auf die Vereinheitlichung öffentlicher Datenbanken abzielen - Die Verfahren für Arbeiten von kürzerer Dauer werden ebenfalls auf 50 Tage vereinfacht .

Vereinfachungen, Business-Tutoren kommen

Heute Nachmittag kommt der Gesetzentwurf für Vereinfachungen auf den Tisch des Ministerrates. Laut dem letzten im Umlauf befindlichen Entwurf (siehe Anhang) sieht der Text vor, der Regierung vier Delegationen zu übertragen: die erste für die Neuordnung der Vorschriften und die Verwaltungsvereinfachung, die zweite für das kulturelle Erbe, die dritte für Bildung und Forschung und die letzte für die Kodifizierung Umweltangelegenheiten.

Unter den wichtigsten Neuerungen (alle absolut kostenlos) gibt es einige Neuerungen, die auf die Vereinheitlichung öffentlicher Datenbanken und die Verpflichtung der Verwaltungen abzielen, Aktivitäten im Zusammenhang mit der Verwendung von EU-Strukturfonds Vorrang einzuräumen. Außerdem können Schwangerschafts-, Geburts- und Austrittsbescheinigungen nur über das Internet versendet werden. Auch die Verfahren für Arbeiten, die weniger als 50 Tage dauern, werden vereinfacht. Schließlich wird die Figur des „Betriebsbetreuers“ hervortreten.

Mal sehen, was einige der wichtigsten Maßnahmen des Entwurfs sind:

REGULATORISCHE NEUORDNUNG UND VERWALTUNGSVEREINFACHUNG 

„Die Regierung wird beauftragt, innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes – so der Text – ein oder mehrere Gesetzesdekrete zu erlassen, die die ausdrückliche Aufhebung staatlicher Rechtsvorschriften vorsehen, die der stillschweigenden oder stillschweigenden Aufhebung unterliegen oder die erschöpft sind die ihre Funktion haben oder keinen Regelungsgehalt haben oder in jedem Fall obsolet sind". Und dies „um den Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen, einschließlich landwirtschaftlicher Unternehmen, zu verringern“, indem mit der Vereinfachung „für homogene Sektoren von Verwaltungsverfahren fortgefahren wird, die Verpflichtungen für Bürger und Unternehmen vorsehen“.

UNTERNEHMENSTUTOR 

„Zur Verbesserung der Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen und zur Sicherstellung der Effizienz der Verwaltungstätigkeit an den One-Stop-Shops für Produktionstätigkeiten – so der Gesetzentwurf – soll für das Verfahren ein ‚Betriebsbetreuer‘ bestimmt werden, der gem die geltenden Rechtsvorschriften, werden mit einer ausdrücklichen Bestimmung abgeschlossen. Der Betreuer unterstützt Unternehmen vom Beginn bis zum Abschluss des Verfahrens und kümmert sich um die Informationen über die geltenden Rechtsvorschriften und die für die Ausübung der produktiven Tätigkeit erforderlichen Erfüllungen“.

ARBEITNEHMER IM UNTERNEHMEN BIS ZU 50 TAGE 

„Maßnahmen zur Vereinfachung der Informations-, Schulungs- und Gesundheitsüberwachungspflichten, die für Dienstleistungen gelten, die einen Aufenthalt eines Arbeitnehmers im Unternehmen für einen Zeitraum von höchstens fünfzig Arbeitstagen im Bezugskalenderjahr beinhalten, werden festgelegt, um durch geeignete Maßnahmen berücksichtigt zu werden Bescheinigungen über die Verpflichtungen, die derselbe oder andere Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr erfüllt haben".

SCHWANGERSCHAFTS- UND LIEFERBESCHEINIGUNGEN NUR ONLINE 

Die Schwangerschafts-, Geburts- und Schwangerschaftsbescheinigungen müssen dem INPS ausschließlich auf elektronischem Weg direkt vom Arzt des Nationalen Gesundheitsdienstes oder mit einer Vereinbarung mit ihm übermittelt werden. 

ÄNDERUNG DES WOHNSITZES ODER WOHNSITZES

Im Falle eines Antrags auf Wohnsitz- oder Wohnsitzwechsel entscheiden die Gemeinderäte per Verordnung „mit welchen Verfahren zusammen mit der Erklärung die Anmeldungs-, Änderungs- oder Beendigungserklärungen zur Steuer (Tarsu) eingeholt werden Hinweis auf die von der Änderung der personenbezogenen Daten betroffenen Wohneinheiten“.

AUCH DIPLOM IN ENGLISCH

„Die Bescheinigungen über abgelegte Qualifikationen und Prüfungen werden von Universitäten, gleichgestellten Instituten und Einrichtungen der Sekundarstufe II auf Antrag des Interessenten auch in englischer Sprache ausgestellt.“


Anhänge: Ddl-Vereinfachungen-aktualisiert-18. Juni 2013.pdf

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