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Rechnungsrabatt und 110 % Superbonus: Ziehen wir Bilanz

Das Haushaltsmanöver kommt heute im Senat an: So haben sich die Regeln für Bauprämien in den letzten Wochen geändert

Rechnungsrabatt und 110 % Superbonus: Ziehen wir Bilanz

Rechnungsrabatt, Überweisung, 110 % Superbonus auf Villen und mehr. Zwischen dem Ende Oktober vom Ministerrat verabschiedeten Entwurf des Haushaltsmanövers und dem Text, der heute im Senat eintrifft, haben sich viele Bestimmungen im Bereich der Steuervergünstigungen für Immobilien geändert. In einigen Fällen hat die Regierung Entscheidungen getroffen und dann einen Rückzieher gemacht, was zu Verwirrung führen könnte. Lassen Sie uns daher Bilanz ziehen und dabei bedenken, dass während der parlamentarischen Prüfung des Haushaltsgesetzes weitere Änderungen eintreten könnten (ja sogar wahrscheinlich sind).

RABATT BEI RECHNUNG UND ÜBERWEISUNG

La erste Version des Manövers festgelegt, dass von 2022 bis 2025 der Rabatt auf die Rechnung und die Gutschrift nur für den 110 % Superbonus (der den 110 % Ecobonus für die energetische Sanierung von Gebäuden und den 110 % Sismabonus für die erdbebensichere Anpassung umfasst) nutzbar wäre ).

Doch dann überlegte die Regierung und erweiterte diese Möglichkeiten erneut (in diesem Fall bis 2024) auf andere Wohnbauförderungen: die Prämienmöbel und -geräte, dann grüner Bonus, dann Fassadenprämien und das für die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Diese Entscheidung kommt Steuerpflichtigen mit geringem Einkommen zugute, die oft nicht auf die Zulagen zugreifen, weil sie nicht über ausreichende Steuerkapazitäten verfügen oder weil sie es sich nicht leisten können, die Arbeit sofort zu bezahlen und das Geld dann mit einem über mehrere Jahre verteilten Abzug zurückzufordern. Der Rechnungsrabatt und die Guthabenübertragung dienen genau der Überwindung dieser Hindernisse, denn sie ermöglichen es Ihnen, die Steuerermäßigung zu übertragen (im ersten Fall an das Unternehmen, das die Arbeit ausführt, im zweiten Fall an eine Bank oder ein Finanzunternehmen). und erhalten so einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil.

110 % SUPERBONUS AUF EINFAMILIENHÄUSER

Was den 110% Superbonus auf Einfamilienhäuser betrifft (die nicht alleine sind Häuser) hat die Regierung festgelegt, dass die Eigentümer im nächsten Jahr einen ISEE von weniger als 25 Euro haben müssen, um auf die Subvention zugreifen zu können. Diese Einschränkung wurde von mehreren Seiten kritisiert, weil sie mehrere Haushalte ausschließt, die nicht in Armut leben, aber auch nicht wohlhabend sind. Zunächst schien die Regierung auch an dieser Front einen Rückzieher machen zu wollen, doch dann wurde die Isee-Obergrenze bestätigt.  

DAS KONFORMITÄTSVISUM

Die letzte große Ergänzung ist eine Betrugsbekämpfungsmaßnahme. Zur Bekämpfung der illegalen Nutzung hat die Exekutive einen Erlass erlassen, der in Bezug auf den Superbonus 110 % die Pflicht des Compliance-Visums – bisher nur im Falle eines Rabatts auf die Rechnung oder Überweisung vorgesehen – auch auf nutzende Steuerzahler ausdehnt die Entlastung in ihrer Steuererklärung (außer in Fällen, in denen die Erklärung direkt vom Steuerpflichtigen oder über die Einbehaltungsstelle eingereicht wird). Bei den anderen Bauleistungen hingegen ist die Visumspflicht nur im Falle einer Überweisung oder eines Rechnungsrabatts vorgesehen.

Die Regierung beschloss, diese Bestimmung einzuführen, nachdem die Agentur für Einnahmen nicht vorhandene Kredite in Höhe von 800 Millionen Euro gemeldet hatte.

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