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Schulbonus: was das ist und wie es funktioniert, die Nachrichten der Agentur für Einnahmen

Für die Verwendung des sogenannten Schulgeldes als Ausgleich stehen die Hinweise der Finanzagentur bereit - Hier ist die neue Abgabenordnung im Formular F24 anzugeben

Schulbonus: was das ist und wie es funktioniert, die Nachrichten der Agentur für Einnahmen

Neuigkeiten zum Schulbonus, der Steuergutschrift für Spenden an italienische Schulen. Am Montag veröffentlichte die Agentur für Einnahmen einen Beschluss (Nr. 115/E), mit dem sie die Steuernummer 6873 für diese Leistung festlegt, die ab dem 1. Januar 2017 von Personen mit Geschäftseinkommen verwendet werden kann.

WAS IST DIE BONUSSCHULE

Der Schulbonus wird in Bezug auf die Beträge anerkannt, die für den Bau neuer Schulstrukturen, die Instandhaltung und Modernisierung bestehender Strukturen und die Unterstützung von Interventionen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Schülern gezahlt wurden.

Steuerzahler, die sich für den Beitritt entscheiden, erhalten eine Gutschrift in Höhe von 65 % der in den Steuerperioden 2016 und 2017 getätigten Spenden und 50 % der in der Steuerperiode 2018 getätigten Spenden 100 Euro für jeden Steuerzeitraum und das damit verbundene Guthaben wird in drei gleiche Jahresraten aufgeteilt.

Für weitere Informationen können Sie konsultieren die dem Schulbonus gewidmete Website.

WIE MAN DEN SCHULBONUS NUTZT

Die Steuergutschrift wird in der Steuererklärung für den Steuerzeitraum angegeben, in dem die Auszahlungen erfolgen. Das Guthaben wird in drei gleiche Jahresraten aufgeteilt und die nicht verbrauchte Jahresrate kann zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Natürliche und juristische Personen, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, profitieren von der Steuergutschrift in ihrer Steuererklärung zum Zwecke der Zahlung der damit verbundenen Steuern.

Für natürliche Personen mit gewerblichen Einkünften hingegen kann die Abgabenermäßigung unbeschadet der Teilung in drei gleiche Jahresraten ab dem auf die Zuwendung folgenden Besteuerungszeitraum ausschließlich als Ausgleich über die F24 verwendet werden unter Angabe der Steuernummer 6873 im Abschnitt „Steuereinnahmen“ in der Spalte „Ausgleichsbeträge“ mit Angabe des Steuerjahres als „Referenzjahr“, in dem die Zuwendungen getätigt wurden.

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