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Verlängerung alle 28 statt 30 Tage, Vodafone mit Geldstrafe belegt

Das Mobilfunk- und Festnetzunternehmen wurde wegen unlauterer Geschäftspraktiken mit einer Geldstrafe von 1 Million Euro belegt. Die Verkürzung der Verlängerungsfrist von Angeboten von 30 auf 28 Tage ist unter den Augen des Kartellamts beendet. Vodafone hat nun 90 Tage Zeit, um das Problem zu lösen

Die Agcm (Behörde für Wettbewerb und Markt) hat sanktioniert Vodafone für insgesamt 1.000.000 Euro zum adoptieren unlautere Geschäftspraktiken innerhalb von zwei Reduktionsmanöver von 30 auf 28 Tage des Verlängerungszeitraums von Mobil- und Festnetzangeboten.

Allerdings gewährt das Kartellamt 90 Tage an Vodafone, um Informationen und Anleitungen zur Beseitigung von als unfair erachteten Praktiken bereitzustellen.

Vodafone, stellt das Kartellamt fest, ist einerseits gegen Kunden von „abonnementbasierter mobiler Sprach- und/oder Datentelefonie in Kombination mit dem Verkauf von Produkten in Raten; andererseits Kunden von Festnetztelefonie-Optionen, bei denen eine Reduzierung der Aktivierungskosten vorgesehen ist, sowie Dual-Pay-Angebote, bei denen eine Gebühr bei vorzeitiger Kündigung vorgesehen ist.“ 

Das Kartellamt hat die Unrichtigkeit des darin bestandenen Verhaltens festgestellt die Verlängerungsfrist für mobile Sprachoptionen geändert kombiniert mit dem Ratenverkauf von Produkten (Smartphones, Tablets etc.) und Festnetztelefonie-Optionen, gekennzeichnet durch die Ratenzahlung der Aktivierungskosten und teilweise durch eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts die sofortige Abbuchung der Restraten des Produkts (aufladbare Mobilfunkangebote) oder der Aktivierungskosten (Festnetzangebote) vorsieht, sowie eine allfällige Gebühr für den Vorbezug (Mobile-Abo-Angebote und Dual-Pay-Festangebot).

Die Behörde stellte fest, dass dieDie einseitige Auferlegung der Verlängerungsfrist von 30 auf 28 Tage hat zu einer wirtschaftlichen Belastung aller Kunden geführt.
Durch das Anbieten von Abonnements und Tarifen, die sich alle 4 Wochen statt jeden Monat erneuern, würde die Telefongesellschaft einen größeren Gewinn erzielen. 

Le Praktiken wurden daher beibehalten aggressiv da sie geeignet sind, die Wahlfreiheit bei der Ausübung des branchenrechtlich anerkannten Rücktrittsrechts vom Vertrag durch diejenigen Verbraucher einzuschränken, die die vom Unternehmen einseitig vorbereiteten Änderungen nicht akzeptieren wollten.

Darüber hinaus ist im Bereich der Mobiltelefonie die Die Änderung des Verlängerungszeitraums wurde in einem Marktkontext und gemäß dem Zeitplan vorgenommen die insgesamt gesehen eingeschränkt die Möglichkeit, verschiedene Angebote auf dem Markt zu finden und so hatten sie, so das Kartellamt, einen Einfluss auf die Entscheidung der Kunden, ob sie das relative Widerrufsrecht ausüben wollten oder nicht.

 

 

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