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Einkommenszähler: Pay-TV und Spas kommen hinzu

Die neue Version des Redditometro wird von den Steuerbehörden ab dem Steuerjahr 2011 zur Durchführung von Kontrollen verwendet und streicht das Kriterium „Istat-Durchschnittsausgaben“

Einkommenszähler: Pay-TV und Spas kommen hinzu

Sky- und Mediaset-Premium-Abonnements, aber auch das Geld, das für Spas, Spas und Schönheitszentren ausgegeben wird, ohne die traditionelleren Ausflüge wie die für Kindergärten, Ehegattenschecks und Investitionen in Fonds zu vergessen. Dies sind einige der mehr als 100 Artikel, die im neuen Korb des Redditometro enthalten sind, dem Tool, das von der Revenue Agency verwendet wird, um diejenigen aufzuspüren, deren Lebensstandard zu hoch ist, als es die Steuererklärung vermuten lässt. Grundsätzlich geht es darum, die Daten der 730 mit den tatsächlich getätigten Ausgaben abzugleichen, um herauszufinden, wer kurz vor der Hinterziehung steht, und die Ermittlungen zu vertiefen. 

Die neue Version des Redditometro wird von den Steuerbehörden ab dem Steuerjahr 2011 zur Durchführung von Kontrollen verwendet. Die Aktualisierung, die am vergangenen Freitag im Amtsblatt veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, „die zusammenfassende Bewertung an den während des Steuerjahres geänderten sozioökonomischen Kontext anzupassen in den letzten zehn Jahren verbessert, effizienter gemacht und mit Garantien für den Steuerzahler versehen, auch durch kontradiktorische Verfahren".

Übersteigt die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben 20 %, erhält der Steuerpflichtige den Bescheid über die Aufforderung zum Erscheinen zur Abgabe von Erklärungen, dann wird er zur Steuerabrechnung eingeladen. Die neue Version des Redditometro akzeptiert auch die Feststellungen des Datenschutzgaranten und streicht das Kriterium der „durchschnittlichen Istat-Ausgaben“, das weder für die Auswahl der Steuerpflichtigen noch im kontradiktorischen Verfahren mehr verwendet wird. 

Die andere Neuerung betrifft „die synthetische Ermittlung des Gesamteinkommens natürlicher Personen“, bei der „der Betrag, der sich aus den im Steuerregister enthaltenen Informationen ergibt, gegenüber dem induktiv berechneten Betrag Vorrang hat“. 

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