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Inklusionseinkommen (Rei): was es ist, wie es funktioniert und wer es erhalten kann

Bis zu maximal 485 Euro pro Monat für Begünstigte der Armutsbekämpfungsmaßnahme - Der Betrag variiert zwischen 190 und 485 Euro pro Monat, aber es gibt sehr strenge Zugangsvoraussetzungen - Anträge sind bei der Gemeinde einzureichen - Hier finden Sie alles, was Sie brauchen wir müssen über die vom Ministerrat gebilligte Bestimmung Bescheid wissen

Inklusionseinkommen (Rei): was es ist, wie es funktioniert und wer es erhalten kann

Ab dem 1. Januar 2018 tritt das Rei, Akronym für Inclusion Income, in Kraft. Das RDas entsprechende Dekret wurde heute, am 29. August, vom Ministerrat genehmigt als Maßnahme zur Armutsbekämpfung.

Auf der Grundlage der Bestimmungen haben nach ersten Berechnungen rund 660 Familien, die über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen, die Möglichkeit, eine wirtschaftliche Leistung zu erhalten, deren Höhe je nach Einkommen zwischen 190 und 485 Euro pro Monat variieren wird. Anträge auf Zugang zum Rei müssen ab dem 1. Dezember gestellt werden.

Inklusionseinkommen: Was es ist

Die Rei ist eine nationale Maßnahme zur Armutsbekämpfung. Es geht eigentlich nicht nur darum ein wirtschaftlicher Vorteil in variabler Höhe, sondern sieht auch ein maßgeschneidertes Projekt zur sozialen und beruflichen Aktivierung und Eingliederung vor, das darauf abzielt, den begünstigten Haushalten zu helfen, die Armutssituation, in der sie sich befinden, zu überwinden. Was den „finanziellen Teil“ betrifft, so wird der festgelegte Betrag über die Carta Rei, eine elektronische Zahlungskarte, ausgezahlt.

Inklusionseinkommen: Wer kann es erhalten?

Wie erwähnt, werden sie nach Berechnungen ca 660 Familien, die die Möglichkeit haben, darauf zuzugreifen zur Einkommenseingliederung, davon 580 mit minderjährigen Kindern. 

Die Maßnahme richtet sich insbesondere an Familien mit minderjährigen oder behinderten Kindern, Schwangere oder Arbeitslose über XNUMX Jahren.

Inklusionseinkommen: Höhe und Dauer

Die Menge des Rei wird gehen von mindestens 187,5 Euro pro Monat bis maximal 485,4 Euro, d.h. die Höhe der Sozialbeihilfe. Die Zahl hängt auch von der Koexistenz mit anderen Gesundheitsbehandlungen ab.

Der vorgesehene Betrag wird für 18 Monate ausgezahlt und kann nicht vor Ablauf von 6 Monaten verlängert werden, danach ist ein neuer Zugang möglich. Im Falle einer Verlängerung sinkt die maximale Laufzeit jedoch auf 12 Monate.

Inklusionseinkommen: Anforderungen

Die folgenden Personen können auf die Rei zugreifen:

  • Italienische Staatsbürger,
  • EU-Bürger,
  • Familienangehörige von italienischen oder EU-Bürgern, die keine Staatsbürgerschaft in einem Mitgliedstaat besitzen, Inhaber eines Aufenthaltsrechts oder Daueraufenthaltsrechts,
  • ausländische Staatsangehörige, die im Besitz der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sind,
  • Personen mit internationalem Schutzstatus (politisches Asyl, subsidiärer Schutz), die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren in Italien aufhalten.

Auch streng erwartet wirtschaftliche Anforderungen: Der Zugang wird Familien mit einem ISEE von höchstens 6 Euro und einem entsprechenden Einkommen von höchstens 3 Euro gewährt. Das Immobilienvermögen außer dem Wohnhaus darf einen Wert von nicht mehr als 20 Euro haben, während der Schwellenwert für bewegliche Vermögenswerte 10 Euro beträgt (was 8 für eine Tasse und 6 für ein einzelnes Thema entspricht).

Inklusionseinkommen: Fragen

Anträge auf Zugriff auf die Leistung können Dezember der Gemeinde vorgelegt. Es ist die Gemeinde, die sich um die Überprüfung der erforderlichen Anforderungen kümmert und den Antrag innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt an das INPS weiterleitet.

Das Nationale Institut für Soziale Sicherheit wird nach Durchführung der erforderlichen Kontrollen mit der Anerkennung der Leistung fortfahren.

 

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