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Wiederherstellung und Erweiterungen: ok vom CDM. Gleitende Ordnerweiterleitung

Nach dem OK des CDM ist die Erholung bereit für Brüssel - Neue Regeln für intelligentes Arbeiten, Neuigkeiten zu Führerscheinen und Ausweisdokumenten - Ausnahmen vom Dekret Verlängerungen von Steuerbescheiden und Strandkonzessionen

Wiederherstellung und Erweiterungen: ok vom CDM. Gleitende Ordnerweiterleitung

Grünes Licht für den Aufbauplan und den Erweiterungserlass, der wichtige Neuigkeiten zu intelligentem Arbeiten, Führerscheinen und Ausweisdokumenten enthält. Andererseits wurden die Bestimmungen zu Strandkonzessionen und zu Steuerrechnungen verschoben. 

WIEDERAUFBAUPLAN FÜR BRÜSSEL BEREIT

Der Ministerrat, der heute in zwei Etappen zusammentrat, genehmigte den 248 Milliarden Euro schweren Nationalen Aufbau- und Resilienzplan, nachdem die Kammer und der Senat am Montag bzw. Dienstag grünes Licht gegeben hatten. 

Das Okay für den Plan hätte heute Morgen eintreffen sollen, aber die Genehmigung wurde aufgrund des Antrags der Ministerin für regionale Angelegenheiten, Mariastella Gelmini, auf den Nachmittag verschoben, einen neuen Vergleich mit den Regionen über das Gesetzesdekret durchzuführen, das den enthält nationalen Ergänzungsfonds von 30 Milliarden, den die Regierung dem Konjunkturprogramm beigefügt hat.

Das Dokument kann nun rechtzeitig vor Ablauf der Frist am 30. April nach Brüssel geschickt werden, wodurch Italien bereits in diesem Sommer Zugang zu den ersten Mitteln der Next Generation Eu in Höhe von rund 25 Milliarden Euro erhalten wird. 

NEUES ZUM SMART WORKING

Heute morgen, am 29. April, hat der Ministerrat das Dekret gebilligt, das die Verlängerung einiger wichtiger Maßnahmen enthält, unter denen die Regeln für vereinfachtes intelligentes Arbeiten hervorstechen. Die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung, jeden zweiten öffentlichen Bediensteten im Bereich Smart Working arbeiten zu lassen, gilt nicht mehr. Tatsächlich sieht das Dekret die Möglichkeit vor, Smart Working als Ausnahme bis zur Definition der neuen Regeln mit dem nationalen Vertrag und in jedem Fall spätestens bis Ende des Jahres fortzusetzen, aber es wird keine 50%-Beschränkung geben, noch die im Pola, den Organisationsplänen für Smart Working, vorgesehene 60%-Grenze. Andererseits sinkt die Mindestschwelle bei Nichtübernahme der Organisationspläne auf 15 % (von 30 %).

In jedem Fall legt das Dekret fest, dass digitale Arbeitsmethoden zulässig sind, „unter der Bedingung, dass die Bereitstellung von Dienstleistungen, die sich an Bürger und Unternehmen richten, regelmäßig, kontinuierlich und effizient sowie unter strikter Einhaltung der durch die geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Zeiten erfolgt“.

GOLDENE KRAFT

Die Verschärfung der Regeln für die goldene Macht wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, eine Verschiebung, die der Regierung daher mehr Zeit gibt, in einigen strategischen Sektoren unserer Wirtschaft besondere Befugnisse auszuüben. Bereits im vergangenen Dezember war die Verschärfung, die im Wesentlichen eine Verlängerung der Meldepflichten darstellt, bis zum 30. Juni verlängert worden.

FÜHRERSCHEINE UND IDENTITÄTSKARTEN

Die Gültigkeit abgelaufener oder auslaufender Ausweisdokumente verlängert sich automatisch bis zum 30. September 2021. Ebenfalls neu für den Führerschein: Für Anträge, die 2020 gestellt werden, kann die theoretische Prüfung bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt werden, für solche, die ab dem 2021. Januar 31 gestellt werden bis zum XNUMX. Juli entfällt der Test.

LOKALE GESELLSCHAFTEN

Die Frist für die Beschlussfassung über die Lageberichte für das Geschäftsjahr 2020 wurde für die Kommunen auf den 31. Mai 2021 verlängert. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde die Frist für die Beschlussfassung über den Haushalt auf den 31. Mai 2021 verschoben. „Bis zum An diesem Tag wird die vorläufige Ausübung gemäß Artikel 163 des oben genannten Gesetzesdekrets Nr. 267 von 2000“, heißt es im Dekret.

STEUERBERICHTE UND STRANDKONZESSIONEN

Ab dem Verlängerungserlass bleibt die Sperrung bis Juli für die Zusendung von Steuerrechnungen aus, die der Unterstützungserlass bis Freitag, den 30. April 2021 einfriert. Ohne Verschiebung könnten die Bürger die Rechnungen ab Mai wieder erhalten. Die neue Verlängerung könnte einigen Gerüchten zufolge jedoch Platz im Dekret Sostegni bis finden, dessen Genehmigung für nächste Woche geplant ist. Ebenfalls ausgenommen ist die Regelung zur Verlängerung von Strandkonzessionen und für Straßenverkäufer.

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