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Immer schlechtere Renten, deswegen

VON CUPLA IN ZUSAMMENARBEIT MIT DEM CER ERSTELLTER BERICHT - In Italien haben sich die Bedingungen sozialer Härten für Rentner dramatisch verschärft, was dazu führt, dass 7,4 Millionen Rentner, 44 % der Gesamtzahl, in Halbarmut leben - Die Gründe: die wachsende Belastung des Finanzamts , sondern vor allem der Mechanismus zur Anpassung der Renten an die Inflation.

Immer schlechtere Renten, deswegen

Die Bedingungen der sozialen Notlage und Verarmung der Rentner verschärfen sich in den letzten Jahren zunehmend aufgrund der Steuerbelastung und der unzureichenden Anpassung der Renten an die Lebenshaltungskosten. Dies geht aus dem Bericht „Fiscal policies, indexation and progressive armourishment of pensions“ hervor, der von CUPLA in Zusammenarbeit mit dem CER – Europe Research Center – erstellt und heute in Rom vorgestellt wurde.

Dem Bericht zufolge haben die Erhöhung der lokalen Zuschläge und das Versäumnis, die Steuerabflüsse wieder hereinzuholen, die Kaufkraft verringert, insbesondere für die 7,4 Millionen Rentner, 44 % der Gesamtzahl, die mit einer Bruttorente von weniger als 1.000 Euro in Halbarmut leben monatlich.

Die Verarmung der Rentner ist nicht nur eine Folge der wachsenden Steuerlast. Der Mechanismus zur jährlichen Anpassung des Rentenwerts an die Inflation hat weder Renten mit niedrigem Wert noch Renten mit mittlerem und hohem Wert geschützt.

Der Härtebereich wächst vor allem bei den ärmsten Rentnern, allein durch die Wirkung der Steuererhebung haben die niedrigsten Renten einen Kaufkraftverlust von 4 % erlitten. Zudem liegen die schlechtesten Renten inzwischen mehr als drei Prozentpunkte unter der absoluten Armutsgrenze. Eine Lücke, die vollständig in den letzten zehn Jahren entstanden ist. Renten über 1.500 € erholen sich nicht mehr vollständig von der Inflation. Der daraus resultierende Verlust gegenüber der Entwicklung der Verbraucherpreise ist erheblich und bewegt sich zwischen 2 und 7 %. Besonders ausgeprägt war der Kaufkraftrückgang 2010-2013, also mitten in der Wirtschaftskrise. Zukünftig werden die mit dem Finanzgesetz 2014 eingeleiteten Maßnahmen den Wertverlust der Renten weiter akzentuieren.

Angesichts dieser Situation, die im Bericht ausführlich beschrieben wird, sind die Lösungen, die CUPLA der Regierung im Namen der mehr als fünf Millionen vertretenen Rentner vorschlägt, klar und von größter Dringlichkeit.

An erster Stelle steht der CUPLA-Vorschlag die Mindestrentenleistungen schrittweise auf 40 % des nationalen Durchschnittseinkommens, also von 500 auf 650 Euro monatlich, anzupassen, wie es uns die Europäische Sozialcharta im Übrigen vorschreibt.

Um die Renten zu verteidigen, insbesondere die niedrigsten, muss auch dem Indexierungsmechanismus mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Anstieg der Kosten für Gesundheitsdienste, Pflegeheime und die Kosten für den Zugang zum staatlichen Gesundheitsdienst betrifft Rentner stärker als den Rest der Bevölkerung. Diese Posten sollten im Rentenanpassungssystem stärker berücksichtigt werden.

Die nur für Beschäftigte mit einem Monatsgehalt bis 1.500 Euro vorgesehene Absenkung der Abgabenlast, die monatlich 80 Euro zurückerhalten hat, muss auch auf Rentner ab den untersten Einkommensschichten ausgeweitet werden. CUPLA ist der Ansicht, dass die Beschränkung des Eingriffs auf die Mitarbeiter eine ungerechte Maßnahme ist und nicht im Einklang mit dem vom Vorstand erklärten Ziel der sozialen Unterstützung und der Wiederbelebung des Konsums steht. Außerdem würde dies die bereits bestehende Kluft zwischen Arbeitnehmern und Rentnern beim Anteil der steuerfreien Einkünfte (kein Steuergebiet) vergrößern. Aus diesem Grund ist CUPLA der Ansicht, dass zur Wiederherstellung eines Mindestmaßes an Gerechtigkeit und sozialer Gerechtigkeit die Ausweitung des steuerfreien Bereichs auf mindestens 13.000 Euro (ein Betrag, der dem Doppelten der jährlichen Mindestbehandlung von INPS-Renten entspricht) möglich ist nicht mehr verschoben werden.

Schließlich fordert CUPLA die Regierung und die lokalen Verwaltungen auf, Abzüge für die Zahlung der Tasi für ältere Menschen vorzusehen, die allein in ihrem eigenen Haushalt leben und deren Einkommen unter dem Doppelten der Mindestbehandlung (13.000 Euro) liegen, wenn sie alleinstehend sind, oder dem Dreifachen der Mindestbehandlung ( 19.500 Euro), wenn sie zu zweit sind, und um ältere Menschen, die nicht autark sind oder in Pflegeheimen untergebracht sind, von der Steuer auszunehmen

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