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INPS-Renten: keine Verzögerung, folgte dem Gesetz

Der Sozialversicherungsträger reagiert auf Kritik nach Rentenzahlung am 4. statt 2. Januar. Und erklärt Punkt für Punkt, was die italienische und europäische Gesetzgebung vorsieht: „INPS, Banken und Postämter ziehen keinen Vorteil“ aus der Umstellung der Zahlung Termine . Anspruchsvolle Kontroversen

INPS-Renten: keine Verzögerung, folgte dem Gesetz

Das INPS ergreift das Feld und reagiert auf die Kritik an der Verzögerung der Rentenzahlung, die am 4. Januar stattfand.

„Am 24. Dezember gab INPS die Pressemitteilung heraus, in der das Zahlungsdatum der Rentenrate im Januar 2016 bekannt gegeben wurde“, präzisiert das Institut. Dieselbe Pressemitteilung wurde gleichzeitig auf der Website der Institution veröffentlicht. INPS zahlte die Renten weiter zweiter bankfähiger Tag des Monats Januar – das ist der 4. Januar für Poste Italiane und der 5. Januar für Banken – wie durch ein staatliches Gesetz vorgeschrieben (Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 109 von 2015).“

"Das INPS, die Banken und die italienische Post – so die heute veröffentlichte Pressemitteilung weiter – ziehen keinen Vorteil aus der Vorverlegung oder Verschiebung der Auszahlungstermine der Renten. Die für die Zahlung der Renten erforderlichen Beträge gehen tatsächlich am selben Tag, der für die Zahlung der Renten gesetzlich festgelegt ist, von den Kassenkonten an die Rentner über, ohne dass es zu Einlagen auf den laufenden Konten der Bank kommt, während die Informationen Die Zahlungsströme werden etwa 10 Tage vor dem Zahlungstermin vom Institut an Poste Italiane und die Banken gesendet: Daher hat der Bankfeiertag zu Beginn des Jahres keinen Einfluss auf die Gutschriften“.

 „Vorkasse ist nicht möglich auf den letzten Tag des Vormonats - fügt das INPS hinzu -, da die Renten im Gegensatz zu den Gehältern bereits im Voraus gezahlt werden: Die am 4. und 5. Januar geleistete Zahlung bezieht sich tatsächlich auf die Renten vom Januar 2016 ".

 „Schließlich wird daran erinnert – schließt die Pressemitteilung – dass Kunst. 6 des Gesetzes vom 17. Juli 2015, n. 109, der die Zahlung aller Renten am ersten Banktag eines jeden Monats zuließ, einschließlich derjenigen von Beamten und Enpals-Rentnern, die innerhalb des Monats bis Juni 2015 gezahlt wurden, auch in Bezug auf die neuen Zahlungsvorschriften in vorgesehen die Eurozone, die die Rentenzahlung ab 2017 am zweiten Banktag des Monats erfolgt, wie im laufenden Monat Januar und nicht mehr im ersten wie in den restlichen Monaten des Jahres 2016 mit Ausnahme von Mai, Oktober und November". 

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