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Renten, Consult gibt das Okay, automatische Erhöhungen einzudämmen

Mit dem gleichen Satz der goldenen Renten erklärte die Consulta auch die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität der seit 2016 wieder zunehmend rückläufigen „automatischen Neubewertung von Rentenbehandlungen“ für unbegründet.

Renten, Consult gibt das Okay, automatische Erhöhungen einzudämmen

Nach dem Solidaritätszuschlag auf die Goldrenten gibt es nun auch grünes Licht für Kürzungen. Das Verfassungsgericht, nach Angabe der grünes Licht für die Umlage auf Renten ab 90 Euro, wies auch die Beschwerde gegen den Mechanismus zurück, der eine Bremse für automatische Erhöhungen vorsah. 

Mit demselben Satz der goldenen Renten erklärte die Consulta daher auch die Frage der verfassungsrechtlichen Legitimität für unbegründet "Automatische Neubewertung von Rentenbehandlungen" die ab dem neuen Jahr wieder schrittweise abnimmt (von 100 auf 40 %), je nachdem, ob der Betrag weniger als das 3-fache des INPS-Mindestbetrags beträgt oder das 6-fache des Mindestbetrags übersteigt.

Tatsächlich ist es aufgefallen kein "integraler Block" der Neubewertung (wie der durch das Urteil von 2015 für verfassungswidrig erklärte), sondern ein Maß für die Neumodulation des Prozentsatzes des automatischen Ausgleichs, das auf "Kriterien der Progressivität reagiert, die auf den verfassungsmäßigen Werten der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der Behandlungen parametrisiert sind". Und deshalb hat der Verfassungsgerichtshof auch dieser Bestimmung zugestimmt.

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