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Renten, Inflationsanpassung: Neue Verschärfung auf dem Weg

In der Maxi-Änderung des Manövers wird die Regierung auch ein neues Vorgehen gegen die Indexierung von Sozialversicherungsschecks einführen – Das neue System wird ähnlich, aber weniger streng sein als das derzeit geltende, das Ende 2018 ausgelaufen wäre - Hier sind die Prozentsätze

Renten, Inflationsanpassung: Neue Verschärfung auf dem Weg

Um die Kosten zu begrenzen Aktien 100, beabsichtigt die Regierung, a neue Verschärfung bei der Inflationsanpassung von Renten über 1.500 Euro brutto im Monat. Die Neuheit wird in der Maxi-Änderung des Haushaltsgesetzes enthalten sein, die die Exekutive vorbereitet, um sie dem Senat vorzulegen, und bei der sich mit ziemlicher Sicherheit die Vertrauensfrage stellen wird.

Eine vollständige Indexierung wird nur für Renten bis zum Dreifachen des Mindestbetrags gewährt, d. h. bis zu 1.530 Euro brutto im Monat. Jenseits dieser Schwelle wird die Anpassung schrittweise reduziert, wenn der Freibetrag steigt, gemäß ein ähnliches, aber weniger strenges Schema im Vergleich zu der derzeit geltenden, die Ende 2018 ausgelaufen wäre. Auf diese Weise rechnet die Regierung mit Einsparungen von 200 Millionen im nächsten Jahr, 600 im Jahr 2020 und 900 im Jahr 2021.

So sollen die neuen Stirnbänder aussehen:

  • 95 % Indexierung bei Schecks zwischen dem 3- und 4-fachen des Minimums;
  • 80 % zwischen 4 und 5 mal;
  • 60 % zwischen 5 und 6 mal;
  • 50 % mehr als das Sechsfache des Minimums.

Il Mechanismus, der heute in Kraft ist (erweitert seit der Regierung Letta) sieht folgende Grenzen für die Rentenindexierung vor:

  • 40 % auf Schecks zwischen dem 3- und 4-fachen des Mindestbetrags;
  • 20 % zwischen 4 und 5 mal;
  • 10 % zwischen 5 und 6 mal;
  • keine Anpassung für Beträge, die das Sechsfache des Mindestbetrags übersteigen.

Wenn diese Regelung in Kraft geblieben wäre, hätten die Einsparungen 350 Millionen im Jahr 2019, 800 Millionen im Jahr 2020 und 1,250 Milliarden im Jahr 2021 betragen.

Die neue Lösung wird Bestand haben vier Jahre, danach wird noch einmal nachgedacht.

Ohne diese Maßnahme wäre sie ab 2019 wieder in Kraft getreten das alte Indizierungsschema:

  • 100 % für Renten bis zum Dreifachen des Mindestbetrags;
  • 90 % zwischen dem 3- und 5-fachen des Minimums;
  • 75 % mehr als das 5-fache des Minimums.

Die Rückgabe der Einstellung auf drei Klammern wurde in den letzten Jahren mehrfach von den Gewerkschaften gefordert.

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