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Renten 2017: Neues zur Frauenoption, Kumulierung und Abfindung

Die neuesten Nachrichten zu den Renten betreffen die Änderungen des Haushaltsmanövers zur freien Beitragskumulierung, die Verlängerung der Frauenoption und die achte Sicherung für entlassene Arbeitnehmer - Affensozial: neue Einkommensobergrenze für Selbständige

Renten 2017: Neues zur Frauenoption, Kumulierung und Abfindung

Weitere Neuigkeiten zur Rente. Das Haushaltsgesetz 2017 wurde um einige Änderungen zum Thema Sozialversicherung bereichert, die die Situation vieler angehender Rentner verändern. Die Änderungen betreffen insbesondere drei Kapitel: die freie Beitragskumulierung, das Wahlrecht für Frauen und Abfindungen. Mal sehen, was die neuesten Nachrichten aus dem Parlament sind. 

KOSTENLOSE KUMULATION DER BEITRÄGE

Für diejenigen, die Beiträge an verschiedene Einrichtungen gezahlt haben, wird die Akkumulation kostenlos. Ursprünglich war diese Leistung nur für die öffentliche Verwaltung eingeführt worden, aber einer der jüngsten Änderungsvorschläge, die im Haushaltsausschuss der Kammer angenommen wurden, sieht vor, dass sie auch auf die Kassen von Fachleuten ausgeweitet wird.

Es bleibt jedoch die Einführung eines Nachteils gegenüber der Vergangenheit: Es wird nicht möglich sein, die bequemste Berechnungsmethode unter denen der verschiedenen Institutionen zu wählen, da der Scheck anteilig, d. h. mit den Regeln der jeweiligen Institution, berechnet wird für den relativen Beitragsanteil.

OPTION FÜR FRAUEN

Die Women's Option ist der Mechanismus, der es weiblichen Arbeitnehmern ermöglicht, in den Vorruhestand zu gehen, aber einen Scheck zu erhalten, der vollständig nach der Beitragsmethode berechnet wird (und daher um mindestens 25-30% niedriger ist).

Die mit der Novelle eingeführte Neuerung ist die Ausweitung der Option für Frauen auf Arbeitnehmerinnen, die im Oktober, November und Dezember 1958 geboren sind, und auf selbstständige Frauen, die im letzten Quartal 1957 geboren sind. Es ist jedoch erforderlich, dass sie mindestens 35 Jahre angesammelt haben der Beiträge bis zum 31. Dezember 2015.

EXODATE

Schließlich erweitert eine weitere Änderung den Geltungsbereich des Kündigungsschutzes, indem der Stichtag für den Eintritt in die Mobilität vom 31. Dezember 2012 auf den 31. Dezember 2014 verschoben wird. Die Zuschauerzahl der achten Maßnahme stieg damit von 27.700 auf 30.700 Begünstigte. Die Maßnahme ist mit einem Mehraufwand von 161 Millionen Euro verbunden und wird aus Mitteln des Fonds für strukturpolitische Interventionen finanziert.

UPDATE - APE SOCIAL: DIFFERENZIERTES DACH FÜR AUTONOME

Die neuste Version des Manövers beinhaltet auch eine Neuerung in Sachen Social Ape. Um in den Genuss des kostenlosen Rentenvorschusses zu kommen, dürfen Selbstständige ein Jahreseinkommen von nicht mehr als 4.800 Euro haben. Die Obergrenze für Angestellte und geringfügig Beschäftigte bleibt dagegen bei 8 Euro.

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