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Ostern, Reisen, Farbregionen: Hier ist der neue Erlass

Die vom Ministerrat genehmigte neue Verschärfung, die vom 15. März bis 6. April gilt – Hier sind die Reiseregeln, die Neuigkeiten zur Farbe der Regionen und die für Ostern geltenden Einschränkungen

Ostern, Reisen, Farbregionen: Hier ist der neue Erlass

Ostern im Lockdown für alle, Reisebeschränkungen und Abschied von der gelben Zone. Dies sind die wichtigsten Maßnahmen, die in der enthalten sind Gesetzesdekret vom Ministerrat gebilligt und den Regionen bereits während der Sitzung am Vormittag mitgeteilt. Die neuen Regeln treten am Montag in Kraft 15 März und gilt bis Ostermontag, der in diesem Jahr auf ihn fällt 6 April.

Diesmal wird es kein Dpcm geben. Die von Ministerpräsident Mario Draghi auferlegte Änderung gilt auch für die „Methode“, und deshalb gehen wir durch ein Gesetzesdekret voran, das alle eingehenden Nachrichten enthält. „Premier Draghi und diese Regierung glauben wichtig, das Parlament einzubeziehen und eine Konfrontation mit allen politischen Kräften haben. Die neue Bestimmung wird aller Voraussicht nach am Montag, dem 15. März, in Kraft treten“, erklärte die Ministerin für regionale Angelegenheiten, Maria Stella Gelmini.

OSTERN IN ROT

Am 3., 4. und 5. April ist ganz Italien eine rote Zone. Wie bereits an Weihnachten und Silvester werden die Osterferien von Einschränkungen und Beschränkungen geprägt sein, um Versammlungen oder Versammlungen zu vermeiden, die Ansteckungen und die Verbreitung von Varianten begünstigen könnten. Die Beschränkungen gelten für alle Regionen, mit Ausnahme von Sardinien, wenn dort weiterhin Parameter für weiße Zonen gelten. 

VERABSCHIEDEN SIE SICH AUS DER GELBEN ZONE

Der neue Erlass verabschiedet sich von der gelben Zone. Ab Montag werden die Regionen, die sich derzeit im gelben Bereich befinden, automatisch auf orange (oder rot, wenn die RT noch höher ist) umgestellt. Die Neuheit gilt vom 15. März bis 2. April und am 6. April (am 3.-4.-5. alle in der roten Zone, wir wiederholen) und gilt auch für Regionen mit gelben Zonenparametern, die unabhängig davon zu orange wechseln die 21 Parameter, die heute von der Leitwarte übermittelt werden. Die einzige Region, die „gerettet“ werden muss, ist Sardinien, die in der weißen Zone liegt.

ROTER BEREICH

Auch die Parameter, die den Eintritt einer Region in die rote Zone bestimmen, ändern sich. Ab Montag reicht ein wöchentliches Infektionsgeschehen von mehr als 250 Fällen pro 100 Einwohner aus, um den Lockdown auszulösen. Parallel dazu wird die Schwelle des Rt-Index für den Eintritt in den roten Bereich von 1,5 auf 1,25 gesenkt. 

Nicht nur. Die Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen können beschließen, wenn die gesamte Region orange ist, rote Zonen oder noch restriktivere Maßnahmen „in Provinzen, in denen die wöchentliche kumulative Inzidenz von Infektionen mehr als 250 Fälle pro 100.000 Einwohner beträgt“ oder „in Gebieten“ einzurichten wo die Zirkulation von SARS-CoV-2-Varianten ein hohes Verbreitungsrisiko mit sich bringt oder schwere Erkrankungen hervorruft“.

REISEREGELN

Vom 15. März bis 2. April und am 6. April, wenn sich die Regionen in der orangefarbenen Zone befinden, ist es erlaubt, „in einem Zeitraum zwischen 5 und 22 Uhr einmal täglich in ein einzelnes bewohntes Privathaus zu ziehen“. Wieder zurück zu den geltenden Regeln im Dezember-Januar. Es wurde eine Grenze von maximal zwei Personen zusätzlich zu den zusammenlebenden Personen festgelegt, mit Ausnahme von Kindern unter 14 Jahren, behinderten oder nicht autarken Bürgern, die zusammenleben. Diese Regeln gelten für die orangefarbenen Zonen, nicht jedoch für die roten Zonen, in denen das Reisen weiterhin verboten ist. 

Am 3., 4. und 5. April ist es hingegen „im regionalen Kontext erlaubt“, einmal täglich für zwei Personen unter 14 Jahren in ein einzelnes Haus zu ziehen.

ELTERNZEIT UND SMARTES ARBEITEN

Das Dekret befasst sich auch mit der Arbeit und stellt ab dem 290. Januar und damit auch rückwirkend 1 Millionen für die Finanzierung des Elternurlaubs bereit. Für Kinder unter 50 Jahren beträgt die Vergütung 14 %, für Kinder zwischen 14 und 16 Jahren wird kein Urlaub gezahlt. Eine Alternative zur Beurlaubung ist ein Babysitter-Bonus von bis zu 100 Euro pro Woche für Selbstständige, Gesundheitspersonal und Vollzugsbehörden.

Schließlich bekräftigt die Bestimmung das Recht auf intelligentes Arbeiten für Eltern mit Kindern bis zum Alter von 16 Jahren.

(Letzte Aktualisierung: 15.25 am 12. März).

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