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Finanzfrieden: Verschrottung ter und Bilanz und Auszug neu starten

Wie im Wachstumsdekret festgelegt, haben Steuerzahler, die die Frist vom 30. April verpasst haben, bis zum 31. Juli Zeit, um die Tilgung ihrer Steuerschulden in erleichterter Form zu beantragen - So beantragen Sie

Finanzfrieden: Verschrottung ter und Bilanz und Auszug neu starten

Finanzieller Frieden, zweiter Akt. Mit dem Wachstumsdekret, hat die Regierung die Bedingungen für den Beitritt zur Streichung von Steuerrechnungen und zum Ausgleich und Auszug (sprich: Amnestie) wiedereröffnet, zwei Maßnahmen, die die Regularisierung von Steuerschulden in einer erleichterten Form ermöglichen.
Lassen Sie uns kurz zusammenfassen, was es ist:

  • Die Verschrottung ter ermöglicht es Ihnen, vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2017 mit dem Inkasso betraute Forderungen ohne Zahlung von Strafen oder Verzugszinsen zu begleichen. Bei Bußgeldern zahlen Sie nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebenen Erhöhungen. Die ter Verschrottung steht auch Steuerzahlern offen, die sich den vorherigen Verschrottungen angeschlossen hatten, dann aber den Vorteil verwirkt haben, weil sie die fälligen Zahlungen nicht geleistet haben.
  • Bilanz und Auszug es ist eine echte Verzeihung. Alle Steuerzahler – auch Berufstätige – mit einem ISEE von bis zu 20 Euro können ihre Schulden gegenüber dem Finanzamt begleichen und dabei von erheblichen Rabatten und dem Nullabzug von Bußgeldern und Zinsen profitieren (stattdessen bleibt die Inkassoprämie bestehen). Die Amnestie kann in einer einzigen Lösung bis zum 30. November 2019 oder in fünf Raten gezahlt werden. Bei den Rabatten werden 16 % des fälligen Betrags bei Isee bis 8.500 Euro, 20 % bei Isee bis zwischen 8.501 und 12.500 Euro und 35 % bei Isee zwischen 12.501 und 20 Euro gezahlt. Der Saldo und die Abschreibung betrifft vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2017 zum Inkasso anvertraute Schulden, die sich aus den unterlassenen Zahlungen auf die Selbstveranlagung in den Jahreserklärungen und auf die von den Mitgliedern der Berufskassen oder der Sozialversicherung geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge ergeben Management von INPS-Selbständigen.

DER NEUE DEADLINE UND DIE LATECASTERS DER ERSTEN RUNDE

Die Finanzbehörden haben bereits die Antragsformulare vorbereitet, die bis zum neuen Stichtag eingereicht werden müssen 31 Juli.  

Wer einen Antrag gegenüber der ersten Frist, dem 30. April, verspätet gestellt hat, muss das Verfahren nicht wiederholen, da sein Antrag automatisch von der Einnahmen-Einzugs-Agentur übernommen wird.

WIE KANN MAN DIE VERSCHRÖPFUNG VON DOKUMENTEN ODER BILANZ UND AUSZUG BEANTRAGEN?

Wer hingegen den Antrag auf Beitritt zur ter Verschrottung bzw. den Restbetrag und Auszug noch nicht übermittelt hat, kann dies auf drei Wegen tun:

  1. Am einfachsten ist es, die Praxis mit dem Dienst «Do It Yourself» zu verwalten, indem Sie a ausfüllen Online-Formular auf der Website der Einnahmen-Einzugs-Agentur.
  2. Alternativ können zwei weitere Modelle verwendet werden:
    - die Modell DA-2018-R zum Verschrotten;
    – oder das Modell SA-ST-R für Unruh und Auszug.
    Sobald diese Formulare ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen versehen sind, müssen diese Formulare per zertifizierter E-Mail an die Regionaldirektion der Agentur gesendet werden, an die sich der Steuerpflichtige wendet (Hier ist die Liste der Pec-Adressen).
  3. Schließlich kann der Antrag in Papierform bei jedem Gebietsbüro der Einziehungsbehörde handschriftlich eingereicht werden.

DIE ANTWORT DER STEUER

Bis zum 31. Oktober wird dieselbe Agentur allen Steuerzahlern, die einen Antrag gestellt haben, eine Mitteilung zusenden, um ihnen mitzuteilen, ob sie zur Verschrottung oder zum Ausgleich und zur Entfernung zugelassen wurden oder nicht. In diesem Fall enthält die Steuermitteilung auch einen Hinweis auf die fälligen Beträge und die zur Zahlung zu verwendenden Belege.

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