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Chancen für italienische FDI in Vietnam

Durch die Gleichstellung der Position ausländischer Investoren mit der Position lokaler Investoren hat die vietnamesische Regierung das Inkrafttreten einiger gesetzgeberischer Maßnahmen angeordnet, die die Ansiedlung produktiver Aktivitäten vor Ort begünstigen.

Chancen für italienische FDI in Vietnam

Wie angezeigt durch Nachrichtenmärkte, nach dem Beitritt zur WTO, der im Januar 2007 stattfand, ordnete die vietnamesische Regierung das Inkrafttreten einiger an gesetzliche Bestimmungen zu Investitionen, mit dem Ziel, die Stellung ausländischer Investoren derjenigen einheimischer Investoren gleichzustellen. Zu den Formen der Direktinvestition, die ausländischen Unternehmern zur Verfügung stehen, gehört zunächst die Gründung eines Greenfield-Unternehmens vor Ort. Die Genehmigung durch die zuständigen örtlichen Behörden wird erst nach der erteilt Vorlage eines konkreten Geschäftsplans („Investitionsprojekt“), die eine detaillierte mittelfristige Prognose über die Realisierung des Investitionsprojekts in einem bestimmten Gebiet und Zeitrahmen enthält. Um rechtmäßig gegründet zu werden, muss ein Unternehmen eine besondere haben Gründungsurkunde ("Investmentzertifikat") mit Informationen über das Unternehmensprojekt, die Laufzeit und das Stammkapital.

Eine weitere Option für Anleger ist dieKauf einer Kapitalbeteiligung an einem bereits tätigen vietnamesischen Unternehmen. In diesem Fall kommt es oft vor Eine vorherige Genehmigung der zuständigen örtlichen Behörden ist erforderlich. Die konkreten Anforderungen an das Übernahmeverfahren sind unterschiedlich, je nachdem, ob das zu übernehmende Unternehmen ausländische Investoren hat oder nicht und bereits die Genehmigung seines Geschäftsvorhabens durch die zuständigen lokalen Behörden eingeholt hat; die zu erwerbende Gesellschaft eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem oder mehreren Gesellschaftern oder eine Beteiligungsgesellschaft ist; die Branche, in der das zu erwerbende Unternehmen tätig ist.

Alternativ erkennen lokale handelsrechtliche Vorschriften die Möglichkeit der Ansiedlung vor Ort an zwei weitere Arten, die beide einer besonderen Bewilligung bedürfen: die Zweigniederlassung und die Repräsentanz. Die Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ist ein Unternehmen, das einen festen Sitz in Vietnam hat und gemäß den im Land geltenden handelsrechtlichen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit den internationalen Verträgen, zu denen Vietnam gehört, berechtigt ist, auf dem Staatsgebiet zu operieren ein Unterzeichner. Ein ausländisches Unternehmen darf seine Niederlassung in Vietnam nur dann eröffnen, wenn es dazu dient, in bestimmten Ländern zu operieren bestimmte Sektoren, einschließlich Bank-, Versicherungs-, Rechts- und einige Handelsaktivitäten. Um eine Niederlassung in Vietnam eröffnen zu können, muss das ausländische Unternehmen seit mindestens fünf Jahren aktiv und im Firmenbuch seines Landes eingetragen sein. Die Lizenz wird vom vietnamesischen Ministerium für Handel und Industrie 15 Tage nach Einreichung des entsprechenden Antrags ausgestellt, der mit den erforderlichen Unterlagen versehen ist. Zum Öffnen a Repräsentanz, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt, darf keine Geschäftstätigkeit im eigentlichen Sinne ausüben. Die verantwortliche Person ist daher nur zu deren Ausführung befugt Aktivitäten, die für die Verwaltung der Repräsentanz erforderlich sind, wie die Einstellung von Personal, die Eröffnung eines Bankkontos und die Unterzeichnung von Mietverträgen. Sollten die durch die Repräsentanz ausgeübten und von der ausländischen Gesellschaft autorisierten Tätigkeiten ohnehin anderer Natur sein, kann eine direkte Steuerbelastung der Repräsentanz für die in Vietnam erzielten Einkünfte bezeugt werden.

In Bezug auf juristische Personen hat sich die vietnamesische Regierung angemeldet zahlreiche internationale Vereinbarungen und Verträge gegen die Doppelbesteuerung. Trotzdem ist es immer empfehlenswert, sich mit lokalen Experten zu diesem Thema zu beraten. Der Regelsatz der Körperschaftsteuer beträgt 25 %. Je nach Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit, der Branche und dem Ort, an dem diese Tätigkeit ausgeübt wird, können jedoch zahlreiche steuerliche Anreize zur Anwendung kommen. Vorgesehen sind besonders vorteilhafte Sätze von 10 %, 15 % oder 20 % mit einer Laufzeit zwischen fünf und zehn Jahren zugunsten von Projekten in Bereichen wie Infrastruktur, Wiederaufforstungsprogramme, Aufnahme von Exporttätigkeiten, Sanierung von Industriegebieten. Jedenfalls A Zeitraum der vorübergehenden Steuerbefreiung bis zu vier Jahren oder eine Einkommensteuerermäßigung bis zu höchstens neun Jahren für jene unternehmerischen Vorhaben, die auf als „ausreichend förderungswürdig“ eingestufte Branchen abzielen und damit eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen schaffen. Indem auf diese Weise erhebliche Investitionen in Industriegebieten oder in den sogenannten "Freizonen" angegangen werden, wie bereits unter a vorheriger Artikel.

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