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Ehrenwerte Gehälter von 12 Euro im Monat: Die Kammer versucht es erneut

Die neue wirtschaftliche Behandlung der Abgeordneten sieht ein monatliches Bruttogehalt von 5 Euro plus 7 Euro Auslagenersatz vor: Darüber diskutiert der Verfassungsausschuss von Montecitorio auf Grundlage eines neuen, von der Grillina Lombardi erarbeiteten Textes

Ehrenwerte Gehälter von 12 Euro im Monat: Die Kammer versucht es erneut

Ehrenwerte Gehälter: 5 Euro brutto im Monat zzgl. Auslagenersatz für 7 Euro. Die Kammer versucht erneut, die wirtschaftliche Behandlung von Parlamentariern gesetzlich zu definieren. Ein erster Versuch hatte die Diskussion im Klassenzimmer erreicht, aber dann war alles wieder in den Ausschuss zurückgekehrt. Und die Verfassungskommission von Montecitorio hat einen neuen Text angenommen. Sprecherin ist die Grillina Roberta Lombardi.

Sehen wir uns die Highlights an:

1) SCHADENSERSATZ. die Abfindung, die den Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats zusteht, beträgt ohne Abzug von Quellensteuern und Sozialversicherungsbeiträgen monatlich 5.000 Euro und wird für zwölf Monate gezahlt. Diese Entschädigung wird jährlich auf der Grundlage der durch die Istat-Indizes festgelegten automatischen Anpassungen aktualisiert und unterliegt der Besteuerung gemäß dem geltenden ordentlichen Steuersystem.

2) AUFENTHALTS- UND REISEKOSTEN. Abgeordnete haben Anspruch auf Erstattung nachgewiesener Lebens- und Reisekosten bis zu einer Höchstgrenze von 3.500 Euro monatlich. Die Erstattung der Aufenthaltskosten wird Abgeordneten mit Wohnsitz in der Gemeinde Rom nicht zuerkannt. Diese Erstattungen sind steuerfrei und können nicht zum Zwecke der Festsetzung des steuerpflichtigen Einkommens und der Bestimmung des Satzes für Steuern oder Abgaben, die dem Staat oder anderen Stellen zustehen, oder für andere Zwecke berechnet werden. Die Präsidiumsbüros der beiden Kammern legen die Höhe der Kürzung von der Vergütung für jeden Tag der Abwesenheit des Abgeordneten von den Sitzungen der Versammlung, der Exekutive oder der Kommissionen fest, in denen Abstimmungen stattgefunden haben, und regeln die Modalitäten der Durchführung .

3) AUSGABEN FÜR DIE AUSÜBUNG DES MANDATS Jedem Abgeordneten werden monatlich 3.690 als Ersatz der für die Ausübung des Abgeordnetenmandats entstandenen Auslagen gewährt.

4) LIQUIDATION. Die aus dem Mandat ausgeschiedenen Abgeordneten haben Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe der Höhe der Abfindung und der Gesamtdauer des wahrgenommenen Vertretungsmandats entspricht und sich nach den Bestimmungen des § 2120 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berechnet.

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