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Neue Gutscheine: die Online-Plattform INPS ab 10. Juli

Bis kommenden Freitag veröffentlicht der Sozialversicherungsträger das Rundschreiben mit den Bedienungsanleitungen zum „Familienbüchlein“ und „Gelegenheitsvertrag“.

Die neuen Gutscheine sind ab dem 10. Juli erhältlich, dem Datum, an dem INPS die für die Verwaltung der neuen Verpflichtungen erforderliche Telematikplattform online stellt. Die Regierung teilte dies am Donnerstag mit und präzisierte, dass der Sozialversicherungsträger das Rundschreiben mit den Betriebsanweisungen jedoch bis kommenden Freitag veröffentlichen werde.

FAMILIENBROSCHÜRE UND GELEGENTLICHE VEREINBARUNG

Die neuen Jobgutscheine sind in zwei Kategorien unterteilt: „Familienheft“ und „Gelegenheitsvertrag“. Das erste ist für Hausarbeit (Gartenarbeit, Nachhilfe, Babysitten) bestimmt und sieht eine Bezahlung mit Telematik-Gutscheinen von 10 Euro pro Stunde vor. Das zweite ist ein neues Institut mit einem Mindeststundenlohn von 9 Euro, zu dem noch vom Arbeitgeber zu zahlende Beiträge in Höhe von 33 % des Arbeitsentgelts und die Versicherungsprämie gegen Unfälle hinzukommen. Unternehmen mit mehr als 5 festangestellten Arbeitnehmern, Unternehmen der Bau- und Bergbaubranche sowie Unternehmen, die Bau- und Dienstleistungsaufträge ausführen, können es nicht nutzen.

NEUE NUTZUNGSGRENZEN

Die wesentliche Änderung gegenüber den alten Gutscheinen liegt in den Verwendungsgrenzen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können keine Dienstleistungen mit einem Wert von mehr als 5 Euro im Jahr anfordern oder erbringen. Darüber hinaus kann jeder Arbeitnehmer einem einzelnen Kunden im selben Jahr Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro anbieten. Sobald diese Schwelle überschritten wird, beginnt die Verpflichtung zur unbefristeten Beschäftigung. Keine dieser Grenzen gilt für den Agrarsektor, wo jedoch die Anwendung des neuen „Vertrags“ auf Rentner, Arbeitslose, Studenten und Empfänger von Ergänzungsleistungen beschränkt wird.

DIE ONLINE-PLATTFORM

Um den bisherigen Missbrauch von Gutscheinen zu vermeiden, erfordert das neue Verfahren mehr Informationen. Vor allem, wenn der Auftraggeber eine voraussichtliche Inanspruchnahme von Gelegenheitsarbeit mitgeteilt hat, kann der Arbeitnehmer seinerseits die IT-Plattform betreten und bestätigen, dass er die Tätigkeit ausgeführt hat. Auf diese Weise ist es dem Kunden nicht möglich, die Leistung später zu kündigen. Eine weitere Gegenmaßnahme sieht gezielte Kontrollen bei jenen Kunden vor, die zu häufig die zuvor gemeldeten Gelegenheitsarbeitsleistungen kündigen.

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