Weitere Neuigkeiten zur Rente. Das Stabilitätsgesetz von 2016 ist endlich im Parlament angekommen und eine der Last-Minute-Änderungen betrifft Behandlungen ab einem Betrag von 2 Euro brutto pro Monat (das Vierfache des INPS-Minimums, das bei etwa 500 Euro liegt). Laut technischem Bericht sieht das Manöver vor Inflationsindexierung reduzieren (+0,2 % im September) dieser Sozialversicherungsschecks, mit dem Ziel, die Ersparnisse zur Finanzierung zu verwenden andere Vorsorgemaßnahmen: die Verlängerung der Frauenoption (bis 31), die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung für Ausstiegsnahe, die Erhöhung des steuerfreien Bereichs ab 2015 und die siebte Kündigungsschutzklausel.
Im vergangenen März die Verfassungsgericht (Satz Nr. 70/2015) hat lehnte die Bestimmung ab mit dem die Monti-Regierung im Jahr 2011 die Neubewertung von Renten, die das Dreifache des Mindestbetrags im Zweijahreszeitraum 2012-2013 überstiegen, vollständig blockiert hatte. Anschließend wurde ein System eingerichtet, das eine progressive Indexierung der Renten vorsieht. Jetzt, mit dem neuen Manöver, kehren wir genau zu diesem Mechanismus zurück und reduzieren die Prozentsätze der Neubewertung für 2017 und 2018.
Wenn die Regel im Parlament nicht geändert wird, ändert sich das Schema wie folgt:
- Renten zwischen dem 4- und 5-fachen des INPS-Minimums: Die Indizierung wird gelöscht von 90 um 75%.
- Renten zwischen dem 5- und 6-fachen des INPS-Minimums: Indizierung wird reduziert von 75 um 50%.
- Renten, die das 6-fache des INPS-Mindestbetrags übersteigen: Indizierung wird bestanden von 75 um 45%.
Für Renten zwischen dem 3- und 4-fachen des MinimumsAllerdings sieht das Manöver vor, dass der Prozentsatz der Aufwertung steigen wird von 90 um 95% im Zweijahreszeitraum 2017-2018. Für die Renten ändert sich schließlich nichts bis zum Dreifachen des Minimums, die sie weiterhin erhalten die volle Menge an Indizierung.