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Verhandlungsunterstützung: Nachrichten gültig ab heute

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen oder der Beitreibung von Beträgen bis zu 50 Euro ist es obligatorisch, mindestens einen Monat lang eine Schlichtung zwischen den Parteien zu suchen, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.

Verhandlungsunterstützung: Nachrichten gültig ab heute

Heute tritt die Verhandlungsunterstützung in Kraft, d. h. die Verpflichtung, vor Gerichtsverfahren eine Schlichtung zwischen den Parteien zu suchen. 

WELCHE FACHGEBIETE DECKT ES AB?

Die Neuheit, die darauf abzielt, die Verfahren zu rationalisieren, betrifft drei Themen: 
– Entschädigung bei Verkehrsunfällen;  
– die Beitreibung von aus irgendeinem Grund fälligen Beträgen bis zu 50 Euro (natürlich ausgenommen Fälle, in denen das Gesetz andere Schlichtungs- oder Schlichtungsverfahren vorschreibt);  
 – Beförderungs- oder Unterbeförderungsverträge. 

WAS SIND DIE ZEITEN, UM AUF DIE EINLADUNG ZU ANTWORTEN?

Der Anwalt der geschädigten Person ist verpflichtet, den Anwalt der anderen Partei per Einschreiben oder zertifizierter E-Mail zum Abschluss einer „unterstützten Verhandlungsvereinbarung“ einzuladen. Ein Gerichtsverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn die andere Partei die Einladung ablehnt oder nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt antwortet.

WAS IST, WENN DIE EINLADUNG ANGENOMMEN WIRD?

Wird die Einladung hingegen angenommen, erstellen die Rechtsanwälte die „unterstützte Verhandlungsvereinbarung“, in der eine Frist zur Erzielung einer Einigung vereinbart wird (mindestens ein Monat) und die Rechtsanwälte die Unterschriften unter ihrem eigenen Berufsstand beglaubigen Verantwortung. 

Kommt es dann tatsächlich zu einer Einigung, hat diese nach Unterzeichnung durch die Parteien und ihre jeweiligen Anwälte den Wert eines Urteils.

Andernfalls, d.h. wenn innerhalb der im Vertrag gesetzten Frist keine Einigung erzielt wird, müssen die Rechtsanwälte die Nichteinigungserklärung erstellen und beglaubigen. An diesem Punkt kann der Prozess beginnen.

IST ACCOVATO VERPFLICHTET, DEN KUNDEN ZU INFORMIEREN?  

Der Anwalt ist verpflichtet, seinen Mandanten über die Verpflichtung zur Teilnahme an unterstützten Verhandlungen zu informieren, aber das Gesetz sieht keine Sanktion gegen den Anwalt bei fehlender Information vor. Alles, was bleibt, ist, sich zu informieren und sich auf die Ethik einzelner Fachleute zu verlassen.

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