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Der Energiefonds ist geboren. 200 Millionen Euro Förderung für Photovoltaik: 80 % davon im Süden

Ein Erlass zur Erleichterung von Familien mit geringem Einkommen. Alles muss überprüft werden.

Der Energiefonds ist geboren. 200 Millionen Euro Förderung für Photovoltaik: 80 % davon im Süden

Zweihundert Millionen Euro für Eigenverbrauchs-Photovoltaikanlagen. Der Umweltminister Gilberto Pichetto Fratin hat das Dekret unterzeichnet, das weniger wohlhabenden Familien helfen soll. Die Maßnahme Energieeinkommensfonds, die mit dem Energy Services Manager (GSE) zusammenarbeitet, revolviert und stellt vorerst die Mittel für 20 zur Verfügung24 und 2025. Im ersten Antrag fließen 80 % des Geldes in die Abruzzen, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien. In diesen Regionen ist der Photovoltaik-Trend recht langsam. Der Boom kam mit dem Superbonus 110 %, dann hörte er auf. „Wir wollen ein doppeltes Ziel verfolgen“, sagte der Minister: das soziale Ziel der Unterstützung der am stärksten benachteiligten Gruppen und das ökologische Ziel, weil wir den Einsatz erneuerbarer Energien fördern.“ Alles folgt, denn die Mitte-Rechts-Partei hat noch keine ausgeprägte Sensibilität gegenüber niedrigen Einkommen gezeigt. Im Energiebereich stellen die Maßnahmen weder Umweltschützer noch Unternehmen zufrieden. Lediglich die Bestimmung über die Machtzunahme des elektromagnetische Felder Es ist vorerst noch nicht vorbei.

Insbesondere für den neuen Fonds wird es notwendig sein, zu sehen, wie Familien mit geringem Einkommen, die bereits Schwierigkeiten haben, die normalen Rechnungen zu bezahlen, reagieren. Auch der betreffende Teil des Dekrets die Aufstockung des Fonds Bei einer freiwilligen Zahlung durch Regionen, Provinzen oder gemeinnützige Organisationen muss dies noch überprüft werden. Zu den Begünstigten gehören Familien mit einem ISEE von weniger als fünfzehntausend Euro oder dreißigtausend Euro und mindestens vier unterhaltsberechtigten Kindern. Die zu installierenden Anlagen müssen eine Nennleistung von mindestens zwei Kilowatt und höchstens sechs Kilowatt haben. Schließlich können sie auf Dächern und Flächen, Flächen und Anlagen angebracht werden, an denen der Antragsteller „Inhaber eines gültigen dinglichen Rechts“ ist.

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