Teilen

Modell 770/2015: Die Buchhalter bitten um Verlängerung. Datum und Gründe

Der National Council of the Order of Chartered Accountants and Auditors hat beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen offiziell eine Fristverlängerung für das Modell 770/2015 beantragt. Die aktuelle Frist ist der 31. Juli 2015.

Modell 770/2015: Die Buchhalter bitten um Verlängerung. Datum und Gründe

Der Präsident des National Council of Accountants and Auditors, Gerardo Longobardi, hat offiziell beantragt eine Erweiterung der Abgabefrist für die Modell 770/2015 derzeit für Freitag, den 31. Juli geplant.

Bis Ende des Monats müssen die Quellensteuerverwalter nämlich die ihren Arbeitnehmern zugewiesenen Löhne und die angewandten Steuer- und Sozialversicherungsabzüge deklarieren und bescheinigen.

Erweiterung des Modells 770/2015: Gründe
Es bleiben nur noch 10 Tage bis zum Einsendeschluss für das Modell, und wie jedes Jahr hat der Nationalrat der Rechnungsführer die Verschiebung des Einsendeschlusses auf den 20. September 2015 beantragt.

Das Schreiben mit dem Verlängerungsantrag wurde parallel an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und an die Einnahmenagentur gesendet. Empfänger: der Wirtschaftsminister Pier Carlo Padoan, der stellvertretende Minister Luigi Casero und die Direktoren des Finanzministeriums und der Einnahmenagentur, Fabrizia Lapecorella und Rossella Orlandi.

Die Gründe für die Wahl liegen in der Notwendigkeit, mehr Zeit zu haben, um die Steuerkonformität des Modells 770/2015 besser zu verwalten, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass am 31. Juli auch andere Steuerfristen vorgesehen sind: die Einzelbescheinigung für Selbständige beschäftigt, die Irpef-Raten, die Sektorstudien und die Bearbeitung der gutmütigen Bescheide trafen in diesen Tagen ein. Ganz zu schweigen davon, dass morgen, am 23. Juli, die Frist abläuft, um das vorkompilierte Modell 730 elektronisch an die Steuerbehörden zu senden. 

Modell 770/2015: das mögliche Datum
Als Stichtag für die Präsentation gilt das von den Wirtschaftsprüfern gewählte Datum der September 20. Momentan sieht es aber so aus, als sei die MEF nicht bereit, über eine Verschiebung zu entscheiden. Tatsächlich wurde während einer Fragestunde in der Kammer festgestellt, dass „es keine triftigen technischen Gründe für die Verschiebung der Frist für die Vorlage des Musters 770/2015 gibt“.

Laut Viale XX Settembre könnte die Verlängerung das einzige Ergebnis haben, dass der Steuerengpass von Juli auf September verschoben wird, den Monat, in dem die Steuerzahler das Unico-Formular, die Mehrwertsteuer- und IRAP-Erklärungen einreichen müssen.

Bewertung