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Elektromobilität: Utilitalia und Motus-E, Vereinbarung zur Verbreitung

Die zwischen Vertriebsunternehmen und Interessenvertretern unterzeichnete Vereinbarung zielt darauf ab, die Verbreitung der Elektromobilität zusammen mit Maßnahmen zur Optimierung der Verwaltungsverfahren zu beschleunigen

Elektromobilität: Utilitalia und Motus-E, Vereinbarung zur Verbreitung

E-Distribution und Utilitalia habe unterschrieben a Protokoll der Vereinbarung die beabsichtigt, die Verwalter von Vertriebsnetzen und die Betreiber des E-Mobilitätsmarktes dazu zu verpflichten, auf ein gemeinsames Ziel hinzuarbeiten: die Verbreitung der Elektromobilität. In einem Kontext, der parallel zur fortschreitenden Elektrifizierung des Verbrauchs die gleichzeitige Notwendigkeit zur Optimierung und Flexibilisierung der Nutzung von Stromverteilnetzen sehen wird.

Im Einzelnen teilten die Unterzeichner den gemeinsamen Wunsch, Koordinierungsvorschläge und -initiativen zu identifizieren, um die Erreichung der von der EU gesetzten Ziele zu erleichtern NECP und von PNRR. Die identifizierten Vorschläge zielen auf eine systemische und effiziente Herangehensweise an das Thema Anschluss an die Stromnetze ab Ladesäulen, die es ermöglicht, die Nutzung bestehender Verteilernetze und der für Investitionen verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen zu rationalisieren und gleichzeitig die maximale Verbreitung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge zu gewährleisten.

Unter den Vorschlägen erscheint es notwendig, eine Methode der einheitlichen und homogenen Koordinierung auf dem Staatsgebiet zwischen den Ladepunktbetreiber (CPO) und Stromverteilungsnetzbetreiber (VNB), das auf allgemeine Kriterien reagiert, die durch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren die Identifizierung der am besten geeigneten Standorte für die Unterbringung der Ladestationen ermöglichen. Ziel der Kooperation ist es vielmehr, die möglichst optimale und gemeinsame Standortwahl auch durch die Entwicklung von zu erleichtern und zu beschleunigen digitale Lösungen, was auch die Bereiche begünstigen wird, in denen das Netz bereits besser auf die Unterbringung von Ladeinfrastrukturen vorbereitet ist.

Die eingegangene Verpflichtung, Interventionen von sofort zu unterstützen Optimierung des Verwaltungsablaufs: insbesondere die Absicht, das Bewusstsein zu schärfen und mit den Stadtverwaltungen bereits im Vorfeld der Ausschreibung für den Bau von Elektrotankstellen zusammenzuarbeiten, um die Standortwahl zu optimieren.

Um die rasche Verbreitung von Ladestationen auf öffentlichem Grund und Boden zu fördern, einigten sich die Unterzeichner schließlich auf die Bedeutung der Förderung von Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Genehmigung in Bezug auf die betroffenen Institutionen.

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