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MiSE: Hier sind die neuen geförderten Exportkredite

Die Aktualisierung der subventionierten Darlehen für die Internationalisierung wurde auf der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung veröffentlicht: Der subventionierte Satz steigt von 15 % auf 10 % des EU-Referenzzinssatzes und die Zeiten und Arbeitsweisen wurden vereinfacht.

MiSE: Hier sind die neuen geförderten Exportkredite
Wie auf der Website des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung berichtet, das Dekret zur Reform der subventionierten Darlehen für die Internationalisierung ist in Kraft getreten aus dem Revolving Fund Law 394/81.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
  • die Senkung des subventionierten Satzes von 15 % auf 10 % des EU-Referenzsatzes
  • die Verkürzung der Fristen für die Beschaffung von Finanzmitteln für subventionierte Darlehen für Programme zum Eintritt in Nicht-EU-Märkte und zur Durchführung von Machbarkeitsstudien oder technischen Hilfsprogrammen und 100 % Finanzierbarkeit der geplanten Ausgaben für Markteintrittsprogramme gegenüber derzeit 85 % max
  • für Unternehmen mit höheren Ratings wird die zu garantierende Mindestdarlehensquote von derzeit 40 % auf 20 % weiter reduziert. Die für KMU geltende Kürzung der abzugebenden Bürgschaften wurde auch auf die sogenannten MID-CAP-Unternehmen, also jene Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 250 und 3.000, ausgeweitet und die Verfahren zur Bereitstellung von Bürgschaften unter Bezugnahme auf die „ Barsicherheiten ” und mit der Bereitstellung von etwaigen Rückbürgschaften. 
  • neue Regelungen zu den förderfähigen Ausgaben und Vereinfachung der Verfahren zur Erlangung der Auszahlung des Darlehens.
  • subventionierte Darlehen für die Kapitalisierung exportierender KMU: Erhöhung des maximal zu gewährenden Darlehensbetrags von 300.000,00 auf 400.000,00 Euro; Absenkung von 0,80 auf 0,65 der als „ausreichend“ erachteten Kapitalstärke (LSP) für Industrie-/Produktionsunternehmen (1,00 bleibt für Handels-/Dienstleistungsunternehmen); Möglichkeit der Rückzahlung des Darlehens in aufgeschobener Form statt in einer einzigen Lösung für Unternehmen, die die „Verifizierungsphase“ nicht bestehen; Vereinfachung der Betriebsverfahren.
  • vergünstigte Darlehen für die Teilnahme von KMU an Messen und Ausstellungen in Nicht-EU-Ländern: o Das Darlehen wurde einer gründlichen Überprüfung unterzogen, um es für die betroffenen Unternehmen besser nutzbar zu machen. Insbesondere wurde die Einschränkung, dass nur die „erste“ Teilnahme an der Messe oder Ausstellung zur Finanzierung möglich war, aufgehoben und eine 100-prozentige Finanzierbarkeit der Ausgaben angestrebt. Viele weitere Vereinfachungen in den Betriebsarten eingeführt.
Förderanträge für alle Instrumente können über PEC mit digitaler Signatur oder über das SIMEST-Portal eingereicht werden (www.portalesimest.it). Unternehmen können ihre Bewertung simulieren, um einen ersten allgemeinen Hinweis auf den Zugang zu Finanzierungen und die damit verbundenen Bedingungen zu erhalten.

Weitere Informationen zu internationalen Handelsanreizen finden Sie unter folgendem Link.

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