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MAILAND/Finarte: Freiwillige Selbstanzeige von Kunstwerken

„Die freiwillige Offenlegung von Kunstwerken: Einsatzprofile und Möglichkeiten“ – Konferenz veranstaltet von Finarte Casa d'Aste am 16. September – in Zusammenarbeit mit Open Care – Servizi per l'Arte Frigoriferi Milanesi.

Nächstes wird abgehalten 16. September ab 9.30 Uhr die Konferenz mit dem Titel "Freiwillige Offenlegung von Kunstwerken: Einsatzprofile und Möglichkeiten". Ziel ist es, eine Gelegenheit für eingehende Studien und Diskussionen zu einem komplexen, aber äußerst aktuellen Thema zu schaffen und Standpunkte von Experten und Spezialisten der Branche anzubieten. 
Teilnahme am Tag: Anwalt Karl Roman – Steuerprozesspraxis des Partners PWC, Rechtsanwalt. Josef Kalabi – Studio CBM & Partner, Rechtsanwalt Luca Troyer – TB Law Troyer Bagliani Associates Firm, Dott. Alessandro Guerrini – Offenes Pflegebad

Programm:
9.30 Einführung: Dr. Giancarlo Meschi Präsident von Finarte Moderation: Dr. Simona Valsecchi – Studio CMS Adonnino Ascoli Cavasola Scamoni
9.45 Avv. Carlo Romano – Partner PWC's Tax Litigation Practice „Freiwillige Offenlegung von Kunstwerken, wie und warum man dem VD beitritt“ Internationaler Kontext, Zugang und Auswirkungen des Offenlegungsverfahrens. Subjektive Profile und Annuitäten unterliegen der Offenlegung. Methoden der Rückführung und Verfahrensaspekte der sogenannten Rückführung. „juristisch“. Veredelung von Kunstwerken zwischen historischem Anschaffungswert und Expertenschätzung
10.15 Avv. Giuseppe Calabi – Studio CBM & Partner „Das Regime der internationalen Zirkulation von Kunstwerken in Italien“ Regulatorische Aspekte der „rechtlichen“ Rückführung des Kunstwerks Gegenstand der Offenlegung. Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Kunstwerks, die nicht von der Offenlegung erfasst sind. Perspektiven für die Reform des Kunstmarktes.
10.45 Pause 11.00 Avv. Luca Troyer – Studio TB Law Troyer Bagliani Associati „Freiwillige Offenlegung und strafrechtliche Profile“. Straftaten, die von der freiwilligen Offenlegung erfasst werden. Straftaten, die nicht von der freiwilligen Offenlegung erfasst sind; das Kunstwerk als materielles Objekt einer Straftat. Beschlagnahme im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kunstwerken (Noten); Die Risiken der Beschlagnahme des Kunstwerks trotz positivem Ausgang der Selbstanzeige.
11.30 Uhr Dr. Alessandro Guerrini – Open Care Spa Aspekte der Verwaltung von Kunstsammlungen, die der Selbstanzeige unterliegen 11.45 Uhr RUNDER TISCH: Kunstwerke im Ausland: Was tun?

16. September 2015 Frigoriferi Milanesi, Sala Carroponte Via GB Piranesi, 10, Mailand

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