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Leichter, geschützter Markt und freier Markt: ein 3-Punkte-Leitfaden

Wechselpflicht vom geschützten zum freien Markt für Stromversorger auf 2023 verschoben - So funktioniert das Verfahren und was könnte denen passieren, die trotz Verlängerung die Frist verpassen

Leichter, geschützter Markt und freier Markt: ein 3-Punkte-Leitfaden

Stromrechnung: die Frist, von der aus gewechselt werden soll geschützter Markt dazu kostenlos wieder schieben. Der Milleproroghe-Erlass hat die Frist zum dritten Mal verschoben und Tag X auf verschoben 1. Januar 2023 (zuvor war es von 2018 bis zum 2020. Juli 2022 und dann wieder bis Anfang XNUMX gegangen). Bis zu diesem Datum müssen Verbraucher und Kleinstunternehmen, die derzeit vom erweiterten Schutzregime profitieren, in dem Tarife und Vertragsbedingungen von der Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (Arera) festgelegt werden, auf den liberalisierten Markt wechseln. wo die Preise durch den Wettbewerb zwischen privaten Betreibern bestimmt werden. Lassen Sie uns versuchen, einige Punkte dieser Operation zu klären.

1) FÜR WEN IST DAS NEUE DATUM?

Es gilt die Frist zum 2023. Januar XNUMX einzelne Benutzer, die Familien und für Kleinstunternehmen die Energieverträge mit einer Leistung von bis zu 15 Kilowatt haben (unter Kleinstunternehmen verstehen wir ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von nicht mehr als zwei Millionen Euro). Insgesamt sind es nach Berechnungen der Arera rund 15 Millionen betroffene Nutzer. Das bedeutet, dass über die Hälfte der Gesamtzahl (36,5 Millionen) bereits der freien Marktwirtschaft unterliegt.

2) WAS PASSIERT MIT PERSONEN, DIE DIE FRIST NICHT EINHALTEN?

Keine Sorge: Wer nicht bis 2023 auf den freien Markt wechselt Es besteht keine Gefahr einer Versorgungsunterbrechung von Strom. An Besorgnis mangelt es jedoch nicht: Bisher wurde kein „Übergangsverfahren“ für Haushalte und Kleinstunternehmen bei Fristversäumnis eingerichtet. Dieses Verfahren hingegen gibt es bereits für Klein- und Kleinstunternehmen über 15 Kilowatt, die engere Fristen hatten und zum 2021. Januar 15 auf den freien Markt wechseln müssen. Möglich, dass am Ende das Ministerium für Wirtschaftsförderung , die für die Entscheidung verantwortlich ist, beschließen, dasselbe Schema auch für Haushaltskunden und Kleinstunternehmen unter XNUMX Kilowatt zu replizieren. Der Mechanismus hat zwei Phasen:

Phase eins. Nach Ablauf des erweiterten Schutzregimes, wenn der Übergang zum freien Markt noch nicht erfolgt ist, tritt man automatisch in den ein Stufenweiser Schutzdienst. Für die ersten sechs Monate, der Betreiber bleibt derselbe, aber ein Angebot ähnlich dem Typ Angebote wird auf dem Vertrag aktiviert Placet (Freier Preis unter gleichwertigen Schutzbedingungen), bei dem der Preis durch den Verkäufer und die Vertragsbedingungen von Arera bestimmt wird.

Phase zwei. Wer noch nicht in den freien Markt gewechselt ist, kann nach Ablauf der sechs Monate gezwungen sein, sein Referenzunternehmen zu wechseln. Genau genommen die Arera einen Bediener zuweisen ausgewählt durch (umgekehrte) Auktionen, die nach geografischen Gebieten organisiert sind. Vertragsbedingungen bleiben die der Angebote Placet worüber wir in Phase Eins gesprochen haben. Der Preis hingegen ändert sich: „Im Vergleich zur vorläufigen Zuordnung – so heißt es auf der Arera-Website – hängt der von den Endkunden gezahlte Preis auch von der Höhe der Parameter ab, die von jedem Betreiber des Gradual Protection Service in jedem Gebietsgebiet angeboten werden ​Beauftragung des Dienstes».

3) WAS BEINHALTET DER ÜBERGANG ZUM FREIEN MARKT?

Im Nachhinein ist der einzige Stress für die Benutzer die Wahl. Um sicher zu sparen – oder zumindest nicht zu verlieren – ist es notwendig, die Angebote der verschiedenen Betreiber zu vergleichen und herauszufinden, welcher für Ihre Bedürfnisse am besten geeignet ist. Es gibt keinen Zeitmangel, also lassen Sie sich nicht von Verkäufern am Telefon unter Druck setzen. Sobald diese Entscheidung getroffen ist, ist der Übergang schmerzlos: Aktivierung von Verträgen des freien Marktes es ist kostenlos e das Verfahren Bürokratie obliegt dem neuen Lieferanten, der sich mit dem alten in Verbindung setzt, um ihm die Abschlussrechnung ausstellen zu lassen. während des Verfahrens Die Lieferung wird nie unterbrochen von Strom an die Nutzer.  

Für weitere Informationen können Sie sich an die wenden Verbrauchertür von Arera.

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