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Stabilitätsgesetz, Neues zu Banken und Finanzerträgen

Gerüchten zufolge sieht das Stabilitätsgesetz, das heute vom CDM verabschiedet wird, eine Erhöhung des Steuersatzes auf Finanzerträge auf 22 % und eine Verkürzung des Zeitraums vor, in dem Banken Abschreibungen und Verluste im Zusammenhang mit Krediten abziehen können - Rebus schneidet bei der Gesundheit ab - Die Dienstleistungssteuer wird Trise heißen - Neuigkeiten für Beamte und Rentner.

Stabilitätsgesetz, Neues zu Banken und Finanzerträgen

Erhöhung des Steuersatzes auf Finanzerträge und Verkürzung des Zeitraums, in dem Banken Abschreibungen und Verluste im Zusammenhang mit Krediten abziehen können. Aus finanzieller Sicht dürften dies die beiden wichtigsten Neuerungen sein, die im 10-12 Milliarden schweren Stabilitätsgesetz von 2014 enthalten sind, das heute vom Ministerrat verabschiedet wird. Premierminister Enrico Letta forderte, den endgültigen Text abzuwarten und den Gerüchten keinen Glauben zu schenken. Ein weiteres Dementi der im Umlauf befindlichen Gerüchte kam vom Finanzministerium. Bis der endgültige Text vorliegt, melden wir die Indiskretionen als solche. 

FINANZIELLE EINKOMMEN, AB JANUAR 22 %

Ab dem 20. Januar nächsten Jahres soll der Steuersatz für Finanzerträge – einschließlich Staatsanleihen – von 22 auf XNUMX % steigen.

BANKEN, VERLUSTE AUS ABZUGSFÄHIGEN DARLEHEN IN 5 JAHREN 

Banken könnten Abschreibungen und Verluste auf Kundenkredite (auch aus dem Jahr 2013) in fünf statt wie heute in 18 Jahren abziehen. Damit würde die Regierung die vom Finanzminister Fabrizio Saccomanni gegenüber der ABI versprochene Kurskorrektur bestätigen. Im Entwurf der Regelung heißt es: „Verluste aus Forderungen, die durch entgeltliche Abtretung realisiert werden, sind in dem Jahr, in dem sie im Jahresabschluss erfasst werden, in vollem Umfang abzugsfähig.“ Banken können derzeit nur 0,3 % der Verluste pro Jahr abziehen. 

KÜRZUNGEN IM GESUNDHEITSWESEN

„Wir arbeiten hart, aber wir haben den Platz immer noch nicht gefunden. Auf jeden Fall werden die Kürzungen geringer ausfallen als erwartet“, sagte Regionalminister Graziano Delrio über die in den ersten Entwürfen des Stabilitätsgesetzes vorgesehenen Kürzungen im Gesundheitsbereich, die sich auf 2,65 Milliarden in drei Jahren belaufen. Auch für die Regionen könnte es im Zeitraum 2014-2017 neue Ausgabenobergrenzen von rund einer Milliarde geben.

STEUERKEIL 

Der Kern des Manövers wird die Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung sein. Eine über mehrere Jahre verteilte Intervention, die sich auf rund fünf Milliarden Euro belaufen soll, davon drei zugunsten der Arbeitnehmer. Nach einigen Entwürfen der Regelung sollen für jede Festanstellung IRA-Abzüge von bis zu 15 Euro gewährt werden. Der vom Arbeitgeber gezahlte Zusatzbeitrag von 1,4 % könnte bei der Umwandlung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in eine Anstellung erstattet werden.

Die Dienstleistungssteuer kommt, sie wird Trise heißen

Die Dienstleistungssteuer, die ab 2014 Imu auf Erstwohnungen, Unkraut auf Abfall und andere Abgaben auf kommunale Dienstleistungen umfassen wird, wird Trise heißen. Die Steuer wird in zwei Komponenten aufgeteilt: den Tari zur Deckung der Kosten für die Entsorgung von Siedlungsabfällen und den Tasi zur Deckung der Kosten für die unteilbaren Dienstleistungen der Gemeinden, mit einem Grundsatz von einem Promille. Zur Milderung der Steuerlast wäre ein Grundfreibetrag für Arbeitnehmer vorgesehen, der von 1.338 auf 1.450 Euro steigen könnte. Der Mechanismus sieht eine Kürzung des Rabatts proportional zum Einkommen vor, mit einer Stornierung von rund 55 Euro. Der Rabatt für Personen unter achttausend Euro bleibt unverändert.

KOMMUNEN, VERÖFFENTLICHUNG DES STABILITÄTSPAKTS

Als Ausgleich zugunsten der Kommunen wird in zwei Jahren eine Ausnahmegenehmigung in Höhe von zwei Milliarden Euro vom internen Stabilitätspakt gewährt. 

ÖFFENTLICHE ANGESTELLTE

Den Beamten droht eine Kürzung der Überstunden um 10 % (5 % bei der Polizei) und ein Einfrieren ihrer Verträge für das gesamte Jahr 2014. 

PENSIONEN

Wie Arbeitsminister Enrico Giovannini mehrfach angekündigt hat, wird die Neubewertung von Renten, die das Sechsfache des Mindestbetrags (rund dreitausend Euro) überschreiten, gestoppt. Es ist auch die Rede von einem Solidaritätsbeitrag für goldene Renten in Höhe von 5 % für den Teil über 100 Euro bis 150 Euro, 10 % über 150 Euro und 15 % über 200 Euro. Schließlich haben sich die Regeln für die Abfindung von Rentnern geändert: Heute wird sie in einem einzigen Jahresbetrag gezahlt, wenn der Gesamtbetrag (brutto) 90 Euro oder weniger beträgt, ab 2014 wird die Grenze jedoch auf gesenkt Ab einem Betrag von 50 Tsd. wird die Abfindung in zwei Tranchen gezahlt.

AUSNAHME BARGELD DER INTEGRATION

Für die außergewöhnlichen Stoßdämpfer kommen 600 Millionen Euro an, viel weniger als die von den Regionen und Sozialpartnern geforderte Milliarde. 

BREITBANDVERBINDUNG

Für die Fertigstellung des nationalen Breitbandplans sollen für 20,75 Ausgaben in Höhe von 2014 Millionen Euro bewilligt werden.

SOZIALKARTE

Der Fonds für die Sozialkarte könnte für 250 um 2014 Millionen Euro aufgestockt werden. Die Einkaufskarte soll „italienischen oder EU-Bürgern oder Familienangehörigen italienischer oder EU-Bürger, die nicht Staatsbürger eines Mitgliedstaats sind und Inhaber der Sozialkarte sind, gewährt werden.“ Aufenthaltsrecht oder Daueraufenthaltsrecht oder ausländische Staatsangehörige im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-EG für Daueraufenthalter.

VERLAGSFONDS

Für Interventionen zur Unterstützung des Verlagswesens wird ein Sonderfonds mit einem Budget von 50 Millionen Euro für 2014, 40 Millionen Euro für 2015 und 30 Millionen Euro für 2016 eingerichtet.

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