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Immobilienleasing: Hier ist der Ratgeber vom Finanzministerium

Aus dem Finanzministerium kommt ein Leitfaden zum Wohnungsleasing, ein Instrument, das mit dem neuesten Stabilitätsgesetz eingeführt wurde, um den Kauf eines Erstwohnsitzes zu erleichtern – Hier erfahren Sie, wer es nutzen kann und welche Steuervorteile es gibt: persönliche Einkommensteuerabzüge, Registrierungssteuer, Mehrwertsteuer und Hypothek - Die größten Vorteile gibt es für unter 35-Jährige.

Immobilienleasing: Hier ist der Ratgeber vom Finanzministerium

Es heißt „Wohnungsleasing“, ist das Ergebnis des Stabilitätsgesetzes von 2016 und vereinfacht das Leben für diejenigen, die ihr erstes Eigenheim kaufen. Das neue Verfahren ist seit dem XNUMX. Januar aktiv, muss aber noch starten. Daher hat das Wirtschaftsministerium mit dem Ziel, seine Nutzung zu verbreiten, die „Leitfaden zum Immobilienleasing Erstwohnsitz für junge Leute“, in dem er erklärt, wie das neue Tool funktioniert und welche Vorteile es bringt.  

WER KANN HAUSVERMIETUNG NUTZEN?

Es gibt zwei Anforderungen:

1) ein Gesamteinkommen von nicht mehr als 55 Euro pro Jahr haben (um die Daten zu erhalten, kann auf die in Teil RN 1 der letzten vorgelegten Steuererklärung erklärten Einkünfte verwiesen werden, wie erläutert das Finanzministerium auf seiner Website).

2) Keinen Hauptwohnsitz haben (das Eigentum, in dem der Eigentümer und seine Familie gewöhnlich wohnen und von Geburt an wohnen).

Ende. Viele Leute denken, dass es Altersgrenzen für die Inanspruchnahme des Wohnungsmietvertrags gibt, aber das ist nicht der Fall. Der einzige Unterschied besteht darin, dass günstigere Bedingungen jungen Menschen vorbehalten sind.

DIE STEUERLICHEN VORTEILE DER HAUSVERMIETUNG

I. IRPEF-ABZÜGE

Im Detail: Auch wenn die Sätze für alle gleich sind, ist der maximale Betrag, der aus der Steuererklärung heruntergeladen werden kann, für Jugendliche doppelt so hoch. Das Schema ist wie folgt.

Für unter 35-Jährige:
– Abzugsfähigkeit in Höhe von 19 % der Leasingraten (bis zu einem Höchstbetrag von 8 Euro pro Jahr);
– Selbstbehalt in Höhe von 19 % des Rücknahmepreises (bis zu einem Höchstbetrag von 20 Euro).

Für über 35-Jährige:
– Abzugsfähigkeit in Höhe von 19 % der Leasingraten (bis zu einem Höchstbetrag von 4 Euro pro Jahr);
– Selbstbehalt in Höhe von 19 % des Rücknahmepreises (bis zu einem Höchstbetrag von 10 Euro).

Außerdem ist der Rücknahmepreis für alle unterjährig abzugsfähig.

Bei einer Erstwohnungsvermietung im Gemeinschaftseigentum (die Einkommensgrenze bleibt bei 55 Euro für jedes Subjekt) stehen die Irpef-Abzüge jedem im Verhältnis zum Prozentsatz des Vertragsinhabers zu.

II. ZULASSUNGSSTEUER

Sowohl für unter 35-Jährige als auch für über 35-Jährige wird die Registrierungssteuer auf den Kauf eines Erstwohnsitzes auf 1,5 % reduziert. Unter diesem Gesichtspunkt ist das Wohnungsleasing also für Privatpersonen günstiger als eine Hypothek.

Das Finanzministerium veröffentlicht diese Tabelle mit dem Hinweis, dass beim Leasing die Zulassungssteuer auf den Kaufpreis berechnet wird, da der Preis-Wert-Mechanismus nicht anwendbar ist.

III. MwSt. 4 % STATT 10 %

Wenn die Leasinggesellschaft das Haus vom Bauherrn (MwSt.-Pflichtiger) erwirbt, kommt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 4 % zur Anwendung. Die Mehrwertsteuer sowie Urkundensteuern und Notar- und Bewertungsgebühren für die Immobilie können von der Leasinggesellschaft finanziert werden.

IV. HYPOTHEK

Es fallen keine Hypothekenantrags- und Stornogebühren an.

WAS DER WOHNUNGSMIETVERTRAG LEISTET

Die Leasinggesellschaft (normalerweise eine Bank, aber es kann auch jeder von der Bank of Italy autorisierte Finanzintermediär sein) übernimmt die Verpflichtung, die Immobilie nach Wahl und gemäß den Angaben des Benutzers zu kaufen (und möglicherweise auch bauen zu lassen). erhält sie gegen Zahlung einer Gebühr für eine bestimmte Zeit in Benutzung. Sobald der Vertrag abgelaufen ist, kann der Benutzer das Eigentum an dem Vermögenswert durch Zahlung des im Vertrag festgelegten Preises zurückkaufen.

VERBRAUCHERSCHUTZ

I. AUSSTELLUNG VON ZAHLUNGEN

Der Kunde kann die Aufhebung des Vertrages bei Wegfall des Arbeitsverhältnisses sowohl im Anstellungsverhältnis als auch in Vertretungs-, Handelsvertretungs- und sonstigen Kooperationsverhältnissen, auch wenn es sich nicht um ein Anstellungsverhältnis handelt, verlangen. Die Aussetzung des Vertrages ist jedoch nicht vorgesehen bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung des Arbeitgebers aus wichtigem Grund, Kündigung des Arbeitnehmers ohne triftigen Grund, Kündigung wegen Altersgrenze mit Anspruch auf Alters- oder Dienstaltersrente Kündigung aus wichtigem oder berechtigtem subjektivem Grund, Kündigung des Arbeitnehmers ohne triftigen Grund. In jedem Fall ist die Aussetzung nicht mit der Zahlung von Provisionen oder Vorlaufkosten verbunden und erfolgt ohne Anforderung zusätzlicher Garantien.

II. WENN DIE BANK AUSFÄLLT

Im Falle einer Insolvenz der Bank oder Leasinggesellschaft läuft der Vertrag regulär weiter und es gelten die Bestimmungen des Insolvenzrechts.

III. WENN DER KUNDE NICHT ZAHLT

Zahlt der Kunde die fälligen Gebühren nicht, kann die Bank oder die Leasinggesellschaft das Räumungsverfahren einleiten, das gleiche Verfahren, das das Gesetz für säumige Mieter vorsieht. Wenn der Vermittler das Haus weiterverkauft oder verlegt, muss er „Kriterien der Transparenz und Publizität – so das Stabilitätsgesetz – gegenüber dem säumigen Nutzer“ erfüllen.

Darüber hinaus muss er Verfahren anwenden, die auch im Interesse des säumigen Nutzers das bestmögliche Ergebnis garantieren, und nach dem Verkauf und/oder der Verlegung des Vermögenswerts muss er dem säumigen Nutzer den Erlös abzüglich der folgenden Beträge zurückerstatten, die er hat das Recht, sich zurückzuhalten:

- die Summe der überfälligen und unbezahlten Gebühren bis zum Kündigungsdatum;
– vergünstigte Gebühren nach Kündigung;
– angefallene Kosten für Eigentumswohnungen, Versicherungen, technische/rechtliche Kosten usw.;
– der vereinbarte Preis für die Ausübung der Schlussrückzahlung.

DER "LEITFADEN ZUR VERMIETUNG VON IMMOBILIEN ERSTES HAUS FÜR JUGENDLICHE"

Zusammen mit dem Finanzministerium, derItalienischer Leasingverband (Axilea) und die Nationalrat der Notare, der den Text kostenlos verteilt. Das Dokument wird auch von den 11 Verbraucherverbänden verbreitet, die sich dem Projekt angeschlossen haben (Adiconsum, Adoc, Assoutenti, Casa del Consumatore, Cittadinanzattiva, Confconsumatori-ACP, Federconsumatori, Lega Consumatori, Movimento Consumatori, Movimento Difesa del Cittadino, Unione Nazionale Consumatori). . Der Leitfaden wird auch auf den Websites aller Beteiligten verfügbar sein.

DER STELLVERTRETENDE MINISTER CASERO: HYPOTHEKEN WERDEN MIT LEASING VERBESSERT

„Im Stabilitätsgesetz haben wir das Wohnungsleasing eingeführt, um neben dem Hypothekendarlehen ein weiteres Instrument für den Kauf eines Erstwohnsitzes zu geben – sagte der stellvertretende Wirtschaftsminister Luigi Casero –. Tatsächlich ist Wettbewerb von grundlegender Bedeutung: So werden die Banken dazu gedrängt, Hypotheken zu verbessern. Wir glauben nicht, dass dieses Instrument eine Alternative zu Hypotheken sein sollte: Wichtig ist, dass es ein wenig Wettbewerb gibt.“

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