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Anwalt Longo: "Berlusconi geht nicht zu den Staatsanwälten von Neapel"

Grund für die Entscheidung seien „Interpretationsunterschiede zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung“ – der Ministerpräsident möchte im Beisein seiner Anwälte vernommen werden, und Ghedini hat zu diesem Zweck beantragt, dass sein Mandant als „in einem Zusammenhang ermittelt“ angesehen werde Verfahren", also den Fall Ruby – Doch die neapolitanischen Richter lehnten den Antrag ab.

Anwalt Longo: "Berlusconi geht nicht zu den Staatsanwälten von Neapel"

"Im Moment erscheint Berlusconi nicht bei der Staatsanwaltschaft in Neapel". Piero Longo, der Anwalt des Cavaliere, lässt keinen Raum für Antworten und versperrt den Weg für die Ermittlungen gegen Gianpaolo Tarantini, den Mann, der nach Angaben der neapolitanischen Richter den Premierminister erpresst hat. Nach Ansicht des Anwalts beruht die Entscheidung des Premiers auf „Interpretationsunterschieden zwischen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung“.

Grundsätzlich hätte Berlusconi es vorgezogen, sich der Vernehmung der Richter mit Unterstützung seiner Anwälte zu unterziehen, aber das wäre eine eher ungewöhnliche Praxis, da der Ritter in dem Verfahren nicht angeklagt, sondern als einfacher Zeuge, ja sogar als Opfer vernommen würde der Erpressung.

Um bei der Staatsanwaltschaft von Neapel anwesend zu sein, hat der Anwalt Niccolò Ghedini darum gebeten, dass gegen Berlusconi „in einem ähnlichen Verfahren ermittelt“ wird, und bezieht sich dabei auf den Ruby-Prozess gegen ihn in Mailand. Doch die Staatsanwälte fanden keinen Zusammenhang mit der Mailänder Affäre und lehnten den Antrag ab.

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