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Heimarbeit: Hier ist die neue Liste der Arbeiten ohne Genehmigung

Das im Amtsblatt veröffentlichte „Glossar des freien Bauens“ umfasst alle Arbeiten, bei denen es nicht mehr erforderlich ist, technische Projekte oder Mitteilungen an die Gemeinde vorzulegen. Zu den häufigsten gehört die Renovierung von Badezimmern und Anlagen.

Heimarbeit: Hier ist die neue Liste der Arbeiten ohne Genehmigung

Sonnenkollektoren, Klimaanlagen, Thermomäntel und vieles mehr. 58 Beiträge sind im neuen „Glossar des freien Bauens“ enthalten, das im Amtsblatt veröffentlicht wird. Von nun an ist es für die Durchführung aller in dieser Liste aufgeführten Arbeiten – unabhängig davon, ob es sich um Bau- oder Wartungsarbeiten handelt – nicht mehr erforderlich, der Gemeinde technische Projekte oder Mitteilungen vorzulegen.

Die Neuheit gilt für das gesamte Staatsgebiet und betrifft im Wesentlichen diejenigen Innenarbeiten, die den Grundriss der Wohnungen nicht beeinträchtigen. Zu den häufigsten in der Liste aufgeführten Eingriffen gehören die Renovierung von Bädern und Anlagen, die Erstellung von Zwischendecken, der Austausch von Einbauten und der Einbau von Gittern an den Fenstern.

Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Möglichkeit, Energiesparsysteme ohne Benachrichtigung über den Beginn der Arbeiten zu installieren. Für Solar- und Photovoltaikmodule sind Eingriffe völlig liberalisiert, sofern sie an Gebäuden außerhalb der historischen Stadtzentren stattfinden.

Keine Kommunikation auch für Wärmepumpen, Schornsteine ​​auf den Dächern für die neuen Heizkessel, Außenputz und den Austausch von Dachrinnen und Fallrohren. Das Glossar umfasst auch alle Eingriffe, die auf die Beseitigung architektonischer Barrieren im Gebäudeinneren abzielen und die tragende Struktur nicht beeinträchtigen.

Was Außenräume betrifft, ist die Installation von Vorhängen, Pergolen und anderen dekorativen Abdeckungen (z. B. Pavillons im Garten, sofern es sich um mobile Konstruktionen handelt und nicht dauerhaft im Boden verankert ist), aber auch von gemauerten Grills zulässig. Schränke, Zwinger, Volieren und Fahrradstände.

Veröffentlicht in: News

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