nach Abschied vom BankgeheimnisAuch die Schweiz sagt ab die steuerliche Vorzugsregelung für ausländische Unternehmen. Dies ist im "Steuerprojekt 17" vorgesehen, das am 12. September vom Schweizer Parlament verabschiedet wurde. Für das endgültige grüne Licht muss das Ergebnis eines möglichen Referendums abgewartet werden, das aufgerufen werden könnte, wenn mindestens 50 Unterschriften gesammelt werden.
Die Reform schafft den Steuerstatus von ca 24 ausländische Unternehmen, vorbehaltlich Sätzen zwischen 7,8 und 12 %, viel niedriger als die für Schweizer Unternehmen vorgesehenen (12-24 %).
Das Ziel ist abzuwenden das Risiko, auf der schwarzen Liste der EU zu landen von Ländern mit Fiskalregeln, die internationalen Standards nicht entsprechen, ein Zeichen, das die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Kantonen und den 27 Ländern der Union beeinträchtigen würde.
Die Schweizer Regierung hatte bereits 2017 eine Reform des Steuersystems vorgeschlagen, aber der Text wurde von den Bürgern per Referendum abgelehnt, aus Angst, dass die Einnahmeverluste zu einer Erhöhung der Steuern auf Arbeit oder einer Kürzung öffentlicher Dienstleistungen führen würden.
Die alte Version der Reform sah eine generelle Senkung der Körperschaftsteuersätze vor, um das Steuersystem insgesamt wettbewerbsfähig zu halten.
An dieser grundsätzlichen Ausrichtung ist festgehalten worden, aber um die bei der letztjährigen Volksabstimmung geäußerten Bedenken auszuräumen, enthält der neue Entwurf auch eine Erhöhung der Unternehmensbeiträge an die Sozialversicherung, eine Erhöhung der Besteuerung von Dividenden und eine Reform der Familienzulagen.