Leben abgelehnt. Und das auf unmenschliche Weise. Dies ist der Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (ECDU) in Straßburg zum Fall Hirsi, der die Zurückweisung von über 200 Einwanderern an der libyschen Küste betrifft. Italien wurde zur Zahlung von a verurteilt Entschädigung von (nur) 15 Euro, zuzüglich Kosten für 22 der 24 Opfer, wegen Verstoßes gegen Artikel 3 des Europäischen Übereinkommens gegen erniedrigende Behandlung und Folter. Der Wert ist nicht so hoch, da die Aufgabe des EGMR eher darin besteht, eine symbolische Warnung auszusprechen. Und es gelang ihr.
Im Fall Hirsi geht es um die Pushbacks nach Libyen von ca 200 Menschen somalischer und eritreischer Nationalität. Es war der 6. Mai 2009 und die Migranten, die auf einem Boot südlich von Lampedusa abgefangen wurden, wurden auf italienische Schiffe überführt und gegen ihren Willen nach Tripolis zurückgebracht. Sie wurden weder angehört, noch identifiziert, noch über ihr Ziel informiert. Von den mehr als 200 Migranten wurden nur 24 vom italienischen Flüchtlingsrat (Cir) aufgespürt und haben zusammen mit den Anwälten Anton Giulio Lana und Andrea Saccucci beschlossen, beim EGMR Berufung einzulegen.
Und heute haben sie ihre Rache bekommen. Das Gericht entschied, dass Italien gegen das Verbot kollektiver Ausweisungen sowie gegen das tatsächliche Recht der Opfer, bei italienischen Gerichten Berufung einzulegen, verstoßen hat. Und dafür muss er 15 der 22 Opfer eine Entschädigung in Höhe von 24 Euro zuzüglich Spesen zahlen, da zwei Berufungsverfahren nicht für zulässig befunden wurden.
Es ist das wichtigste Urteil des Straßburger Gerichtshofs im Hinblick auf die italienischen Pushbacks nach Libyen nach der Unterzeichnung der bilateralen Abkommen und des italienisch-libyschen Freundschaftsvertrags.