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Investieren in Pir: Erläuterungen der Steuerbehörden

Die Agentur der Einnahmen hat ein Rundschreiben zum Pir veröffentlicht, in dem erklärt wird, wie man zur Steuerbefreiung zurückkehrt und wie man sich im Falle einer Übertragung oder Rückerstattung vor 5 Jahren verhält.

Investieren in Pir: Erläuterungen der Steuerbehörden

Wie kann man mit Pir sparen? Das erklärt die Finanzbehörde. Nach den durch das Haushaltsgesetz 2017 eingeführten Richtlinien zur Nichtbesteuerungsregelung veranschaulicht ein neues Steuerrundschreiben die Hauptmerkmale der neuen Regelung und identifiziert die Lösungen für einige kritische Probleme, die sich im Vergleich zwischen dem Ministerium, den Einnahmen und dem Hauptgewerbe ergeben haben Verbände (Abi, Ania und Assogestioni). Aber gehen wir der Reihe nach vor.

WAS SIND PIRs

Vor zwei Jahren wurde in italienisches Recht eine steuerfreie Regelung für Anlagen in langfristige individuelle Sparpläne (PIR) eingeführt. Die durch diese Finanzprodukte erzielten Einkünfte unterliegen keiner Steuer, werden also nicht als Kapital- und sonstige Einkünfte finanzieller Art besteuert und unterliegen nicht der Erbschaftsteuer.

Ziel des Gesetzes ist es, die Ersparnisse der Haushalte in langfristige produktive Investitionen zu lenken und so das Wachstum des italienischen Unternehmenssystems zu fördern. Eine Bedingung für die Inanspruchnahme des Regimes besteht darin, Investitionen in Finanzanlagen zu tätigen, die italienischen und ausländischen Unternehmen (mit Sitz in Italien) zuzurechnen sind, bestimmte Zusammensetzungsbeschränkungen, Konzentrationsgrenzen und -verbote einzuhalten und die Investitionen mindestens 5 Jahre lang aufrechtzuerhalten. Eine ausführlichere Erklärung finden Sie unter ein vorheriger Artikel.

DAS NICHT STEUERPFLICHTIGE SYSTEM

Im Allgemeinen betrifft die neue Nichtsteuerregelung natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Italien, die Einkünfte finanzieller Art außerhalb der Ausübung einer Geschäftstätigkeit erzielen. Zu den Hauptmerkmalen des Regimes gehören das Verbot, mehr als einen Pir zu besitzen, und die Höchstgrenze des investierten Betrags, der den Gesamtwert von 150 Euro nicht überschreiten darf, mit einer jährlichen Grenze von 30 Euro. Um von der Nichtbesteuerungsregelung zu profitieren, müssen die Anlagen außerdem mindestens 5 Jahre lang gehalten werden. Die steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem PIR werden ausschließlich von dem Vermittler wahrgenommen, bei dem der Sparplan errichtet oder übertragen wird.

ERLÄUTERUNGEN ZU EINNAHMEN

Die wichtigste Klarstellung der Agentur für Einnahmen betrifft derivative Finanzinstrumente, die unter den Pir nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen sind. Eine weitere wichtige Klarstellung für Betreiber betrifft die Möglichkeit, das Kriterium der gewichteten Gesamtkosten im Falle der Veräußerung von Investitionen als Alternative zu den in spezifischen Rechtsvorschriften vorgesehenen durchschnittlichen jährlichen Kosten zu verwenden.

VERHALTEN IM FALLE EINER ABTRETUNG ODER RÜCKERSTATTUNG VOR 5 JAHREN

Im Falle einer Veräußerung vor Ablauf der Fünfjahresfrist oder bei Nichteinhaltung der gesetzlich festgelegten Bedingungen unterliegen die erhaltenen Einkünfte der Besteuerung nach den üblichen Vorschriften und ohne Anwendung von Strafen. Wenn der Vermögenswert verkauft oder zurückgezahlt wird, ist es möglich, im subventionierten System des Pir zu verbleiben, wenn innerhalb von 90 Tagen eine Reinvestition in andere Finanzinstrumente unter Einhaltung der durch das System festgelegten Anlagebeschränkungen erfolgt. Im Falle einer Nichtwiederanlage muss die Zahlung von Steuern und Zinsen jedoch bis zum 16. des Monats erfolgen, der auf den Monat folgt, in den die Frist für die Wiederanlage fällt.

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