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Versicherungsinvestitionen: Ivass und Consob erhöhen den Schutz

Die beiden Behörden haben eine Reihe von regulatorischen Änderungen auf den Weg gebracht, um die Regeln für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten zu standardisieren – Hier sind die wichtigsten Änderungen

Versicherungsinvestitionen: Ivass und Consob erhöhen den Schutz

Iwas e Consob standardisieren die Regeln für die Verteilung von sog IBIPs, Versicherungsanlageprodukte, d. h. neubewertbare Lebensversicherungspolicen der Klasse I, die mit getrennt verwalteten Policen verbunden sind Einheit verknüpft e Index verknüpft Kapitalisierungsrichtlinien der Klasse III, Klasse V und Produkte mit mehreren Klassen.  

So kommt es eine Asymmetrie des italienischen Marktes korrigiert, die bisher für diese Produkte je nach Vertriebsweg (Bank, Post oder Versicherung) unterschiedliche Regelungen vorsieht.

Die einzige wichtige Unterscheidung, die bestehen bleibt, ist die zwischen den Aufsichtsbehörden: Consob wird die von Banken, Postämtern und Finanzintermediären vertriebenen Produkte weiterhin überwachen Iwas auf denen, die von Versicherungsgesellschaften, Vertretern, Maklern und ihren Mitarbeitern platziert wurden.

Unter den Neuheiten ist das am relevantesten Emittenten müssen für jedes Produkt zwei Referenzmärkte definieren: Eins positiv (dh die Kunden, für die das einzelne Produkt bestimmt ist) und eins negativ (d.h. die Art von Kunden, denen das Produkt nicht angeboten werden sollte, weil es nicht geeignet ist).

Auf diese Weise – so erklären Ivass-Quellen – wird der Verbraucherschutz bereits in der Produktkonzeptions- und Designphase vorweggenommen. Aber nicht nur das, denn auch die Emittenten werden es müssen Überprüfen Sie, ob Händler Produkte nur an die Art von Kunden verkaufen, für die sie bestimmt sind.

Das sehen auch die neuen Regeln vor Finanzberatung muss, wenn sie obligatorisch ist, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Regel gilt nicht für "nicht komplexe" Anlageprodukte - solche, die den Kunden nicht dem Risiko aussetzen, das investierte Kapital zu verlieren, wie z. B. Versicherungssparten -, da in diesen Fällen keine Beratung erforderlich ist.  

Die neuen Bestimmungen treten in Kraft die März-31 2021. Im Einzelnen hat Consob einige Änderungen an der Vermittlerverordnung vorgenommen, während IVASS in die Verordnungen 40/2018 und 41/2018 eingegriffen und die neue Pog-Verordnung veröffentlicht hat (Produktaufsicht und Governance) über die Governance und Kontrolle aller Versicherungsprodukte, einschließlich IBIPs.

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