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Intesa Sanpaolo, Fusion durch Eingliederung mit Mediocredito Italiano

Die Verschmelzung durch Gründung wird vom Vorstand von Intesa Sanpaolo genehmigt, unbeschadet der Möglichkeit für Aktionäre von Intesa Sanpaolo, die mindestens 5 % des Aktienkapitals vertreten, eine außerordentliche Hauptversammlung zur Genehmigung zu beantragen.

Intesa Sanpaolo, Fusion durch Eingliederung mit Mediocredito Italiano

Nach der von der EZB erteilten Genehmigung wurde sie am Turiner Handelsregister hinterlegt Verschmelzung nach Gründungsplan der Mediocredito Italiano SpA in die Intesa Sanpaolo SpA Die Fusion wird vom Verwaltungsrat der Intesa Sanpaolo genehmigt, unbeschadet der Möglichkeit gemäß Art. 2505, letzter Absatz des Zivilgesetzbuchs, für die Aktionäre von Intesa Sanpaolo, die mindestens 5 % des Aktienkapitals vertreten, bis zum 10. August 2019 zu beantragen, dass dieser Beschluss von der außerordentlichen Hauptversammlung angenommen wird.

Der Antrag ist zu richten an Intesa Sanpaolo SpA, Governance der Mutter- und Tochtergesellschaft – Shareholders and Meeting Management, Corso England n. 3, 10138 Turin, per Einschreiben mit Rückschein begleitet von der Bescheinigung, die das Eigentum an den Anteilen nachweist (Weiterleitung der Dokumentation an die E-Mail-Adresse ufficio.soci@intesasanpaolo.com).

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