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Imu und Tasi, Druck der Liga für die Einheitssteuer

Ein von der gesamten Carroccio-Gruppe unterzeichneter Gesetzentwurf sieht vor, Imu und Tasi in einer einzigen Steuer zu vereinen - Hier im Detail, wie die Zukunft der lokalen direkten Immobilienbesteuerung aussehen könnte

Imu und Tasi, Druck der Liga für die Einheitssteuer

Nicht einmal die Zeit, um die Steuerfristen von Juni einzuhalten, und hier tauchen Imu (Gemeindesteuer) und Tasi (Steuer auf Dienstleistungen) wieder auf von der gesamten Carroccio-Gruppe unterzeichneter Gesetzentwurf, der ihre Vereinigung in einer einzigen Steuer vorsieht.

Dies wird im Finanzausschuss der Kammer diskutiert, der gerade eine Reihe von Anhörungen eingeleitet hat und erwartet, die Vertreter von R.ETE unverzüglich in einer informellen Sitzung anzuhören. Unternehmen Italien, CGIL, CISL UIL, UGL, der Nationale Rat der Wirtschaftsprüfer und Buchhaltungsexperten (CNDCEC), der Nationale Rat der Notare, Assoimmobiliare und die Koordinierungsstelle der Immobilieneigentümer (Federproprietà, Uppi, Confappi und Movimento per la Difesa). das Haus).

 Für die Wahrheit die Hypothese zu vereinfachen und die Disziplin der lokalen direkten Immobilienbesteuerung wieder in einen einzigen Gesetzestext zu bringen es war ein Thema, das – durch Änderungen – in das Haushaltsgesetz aufgenommen worden war, das gerade im Montecitorio-Saal angenommen worden war, aber es war keine Zeit für eine ausreichende und gründliche Debatte.

Dann werden diese Änderungen zu einem Gesetzentwurf zusammengeführt. Zusammenfassend: führt die kommunale Vermögenssteuer (neue IMU) ein, die die IMU und die TASI ersetzt.  Steuerpflichtige sind die Eigentümer von Grundstücken, also der Eigentümer oder Inhaber des dinglichen Nießbrauchs-, Nutzungs-, Wohn-, Pacht- oder Flächenrechts. Bemessungsgrundlage der Steuer ist der Wert der Liegenschaften bestehend aus dem Betrag, der sich aus der Anwendung des am 1. Januar des Steuerjahres gültigen Katasters auf den Betrag der Renten ergibt, der um 5 Prozent aufgewertet wird. Der Basiszinssatz wird dann für das in die Katasterklassen A/1, A/8 und A/9 eingeordnete Haupthaus und die dazugehörigen Nebengebäude mit 0,4 Prozent bestätigt, wobei der Gemeinde mit Beschluss des Gemeinderates die Möglichkeit verbleibt um 0,2 Prozentpunkte erhöhen oder auf null senken. Und dann bestätigte den Abzug von 200 Euro.  Es gibt Freibeträge und Abzüge (z. B. für Betriebsliegenschaften) und natürlich Sanktionen bei unterlassener oder unzureichender Zahlung der Steuer.

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